Das Verbot der nationaltürkischen Gang Osmanen Germania sieht der Jurist und Experte Florian Albrecht als Schritt in die richtige Richtung an. Es müsse von der Polizei nun konsequent umgesetzt werden.

Ludwigsburg - Der Boxclub Osmanen Germania ist seit Dienstag verboten und die Polizei setzte das Verbot durch. Florian Albrecht, Jurist und Experte für Rockerclubs, begrüßt das Verbot der Osmanen Germania. Er sieht aber auch Risiken dabei.

 
- Herr Albrecht, welche Folgen hat das Vereinsverbot gegen die Osmanen Germania?
Das gesamte Vermögen, Waffen und Gebäude der Organisation werden einzogen. Die Osmanen dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit mit Kutten oder Abzeichen auftreten. Damit soll der organisatorische Zusammenhalt zerstört werden. Zudem gelten die Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig – die lokalen Behörden können jetzt Verbote aussprechen, dann dürfen sie nicht einmal mehr auf dem Jahrmarkt mit einem Luftgewehr hantieren.
Was bedeutet dieser Schritt für die konkrete Arbeit der Sicherheitsbehörden vor Ort?
Mit dem Verbot werden die Repressionsmöglichkeiten der Polizei und der Landeskriminalämter gestärkt. Durchsuchungen oder Verhaftungen sind bereits möglich, wenn gegen ein Waffenverbot verstoßen wird. Oder wenn die Aktivitäten des Vereins fortgeführt werden, auch das ist jetzt eine Straftat. Zudem führt ein öffentlichkeitswirksames Verbot zu hoher medialer Aufmerksamkeit, was die Organisation als illegal und unerwünscht brandmarkt.
Besteht nicht die Gefahr, dass die Mitglieder – wie bei den kurdischen Gruppe Bahoz geschehen – in den Untergrund gehen und weniger greifbar sind?
Man kann davon ausgehen, dass sich die Mitglieder einer kriminellen „Bruderschaft“ gut kennen und ihre Aktivitäten nicht völlig einstellen. Sicher ist auch nach dem Verbot der Aufwand höher, festzustellen, wer tatsächlich zu der Gruppe gehört. Daher ist es wichtig, dass die Polizei das Verbot auch kontrolliert und Ressourcen dafür aufwendet, die Strukturen tatsächlich zu zerschlagen. Das ist vielleicht noch wichtiger als die öffentliche Aufmerksamkeit nach einem durch den Minister ausgesprochenen Verbot.
Gibt es Erfahrungswerte von der Auflösung einzelner Chapter anderer Rockerclubs?
Seit 1983 hat es zahlreiche Verbote von einzelnen Ortsclubs von Hells Angels, Bandidos oder Gremium MC gegeben. Anders als bei den Osmanen gibt es dort oftmals keine zentrale Struktur, jedes Chapter ist eigenständig. Für ein Verbot reicht eine schwere Straftat aus, die dem Verein zugerechnet wird. Wenn zum Beispiel ein Vereinsvorstand einen Widersacher tötet und die anderen applaudieren, wäre das der Fall. Bei den Hells Angels etwa bestehen die Ortsclubs nur aus wenigen Mitgliedern, daher ist die Schwelle unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit relativ niedrig.
Das war bei den Osmanen Germania anders?
Falls die Osmanen Germania eine bundesweite Gesamtorganisation haben, der die örtlichen Chapter streng hierarchisch unterstellt sind, liegt die Hürde höher. Schließlich sind mehr Menschen durch das Verbot betroffen, es musste eine höhere Anzahl an gravierenden Verstößen dokumentiert werden. Das Verfassungsrecht lässt einen großen Handlungsspielraum. Ein Verbot ist schon dann zulässig, wenn es nicht zwingend zum Erfolg führt, aber ein Schritt in die richtige Richtung ist.