„Compact“-Verbot rechtswidrig Verfassung schützt auch Rechtsradikale

Sieg im Streit mit dem Rechtsstaat: „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer (rechts) darf weiterhin rechtes Gedankengut verbreiten. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Das rechtslastige Magazin „Compact“ darf nicht verboten werden. Davon profitieren auch dessen AfD-Freunde, warnt StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Die Pressefreiheit schützt auch Rechtsradikale, Verschwörungsschwurbler und Geschichtsklitterer. Auf diese Formel lässt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdichten, mit dem ein Verbot des AfD-nahen Magazins „Compact“ für rechtswidrig erklärt wird. Dort findet sich Lesestoff für jene Zielgruppen. Das Grundgesetz biete jedoch keine Handhabe für ein Gesinnungsverbot – im Gegenteil: Es garantiere selbst den Feinden der Freiheit die Freiheit, für ihre fragwürdigen Ansichten zu werben.

 

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