An diesem Dienstag erhält das Bundesverfassungsgericht Post vom Präsidenten des Bundesrats. Die Länder beantragen offiziell das Verbot der rechtsextremen NPD. Umfangreiche Beweise sollen belegen, dass die Partei in der Tradition der Nazis steht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Was der NPD-Vorsitzende Holger Apfel und seine Kumpane im Sinn führen, ist hundertfach belegt. „Das Reich ist unser Ziel“, so heißt es auf der Homepage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes. Dort wird auch die „Überwindung des herrschenden Systems“ gepredigt. Für Volksverhetzung finden sich zahlreiche Textstellen, etwa ein Papier des Parteivorstandes vom April 2012, in dem es heißt: „Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können.“ Zitate wie diese sollen dokumentieren, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei und deshalb verboten gehöre. So steht es in einem formellen Antrag, der heute per Kurier dem Bundesverfassungsgericht zugestellt wird.

 

Sämtliche Bundesländer unterstützen den Antrag. Die Bundeskanzlerin wünscht ihm zumindest Erfolg. Dies hat Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag bekräftigt. Niemand könne wollen, dass ein solcher Antrag scheitere. Anders als beim ersten Versuch, die größte rechtsextremistische Partei in Deutschland verbieten zu lassen, treten die anderen Verfassungsorgane den Ländern aber nicht zur Seite. Weder die Bundesregierung noch der Bundestag stellen einen eigenen Verbotsantrag. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hatte die SPD noch einmal einen Vorstoß unternommen, ein einheitliches Vorgehen zu erreichen – ohne Erfolg. „Ich fände es nach wie vor gut, wenn wir uns gegen die NPD breit aufstellen würden und nicht nur den Bundesrat klagen lassen“, sagt Michael Hartmann, der innenpolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion. „Die Einheit der Demokraten ist ein wichtiges Zeichen für die Bevölkerung, aber auch für das Gericht“, argumentiert er.