Nach dem überraschenden Stopp wichtiger KfW-Programme machen sich viele Häuslebauer Sorgen um ihre Finanzierung. Was raten Verbraucherschützer?

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Nachricht traf angehende Häuslebauer unvermittelt: Am Montag verkündete die Bundesregierung den Stopp wichtiger KfW-Förderprogramme. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel seien wegen einer unerwarteten Flut von Anträgen ausgeschöpft, so die Begründung.

 

Unter Fachleuten herrscht Ratlosigkeit. Denn von dem Stopp betroffen ist nicht nur die Förderung für das Effizienzhaus 55, die ohnehin Ende Januar ausgelaufen wäre. Auch Anträge für das Effizienzhaus 40 und energetische Sanierung können aktuell nicht gestellt werden.

Das sind die Rechte von Verbrauchern

Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Häuslebauern, wenn möglich auf Zeit zu spielen und nicht überstürzt zu handeln, bis klar ist, was der Bund anbietet. „Die Politik schickt die Verbraucher in eine Gemengelage, die unabwägbar ist“, kritisiert er. Wessen Antrag bereits bewilligt sei, der habe auch ein Anrecht auf eine Förderung. In der Luft hängen die Verbraucher, die ihre Anträge erst eingereicht haben. Fehlerhafte Anträge haben seiner Einschätzung nach schlechte Chancen. Die anderen müssten nun abwarten, ob ihre Förderung bewilligt wird.

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Der Bund hatte am Montag in Aussicht gestellt, Bauherren Alternativen anzubieten: „Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden.“ Doch wann das steht und wann die Anträge für energetische Sanierung und Effizienzhaus 40 wieder gestellt werden können, ist noch unklar. Landesbauministerin Nicole Razavi (CDU) hofft, dass die Bundesregierung für die bereits gestellten Anträge eine Lösung findet.

Was sind Alternativen zum KfW-Kredit?

Nach Meinung von Verbraucherschützern braucht es schnell Klarheit. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, warnt: „Mit dem Wegfall der Förderung besteht die Gefahr, dass die finanzierenden Kreditinstitute Verbraucherinnen und Verbrauchern stattdessen teure eigene Kredite verkaufen, um die Finanzierungslücke zu schließen.“ Sein Kollege Bauer rät angehenden Hausbauern, sich mit ihren Banken und Energieberatern zusammen zu setzen, um Alternativen zu eruieren. Bei der Sanierung von Gebäuden sind die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle umgesetzten Programme für Einzelmaßnahmen in der Sanierung nicht betroffen.

Wie reagiert die landeseigene L-Bank?

Die landeseigene L-Bank will Programme, die mit der Bundesförderung zusammenhängen, nach Möglichkeit fortführen: „Im Hausbankenverfahren begleiten wir mit dem Kombi-Darlehen Wohnen auch künftig Neubauvorhaben, für die bereits eine „BEG-Förderung“ für das Effizienzhaus EH 55 oder besser zugesagt wurde“, sagte ein Sprecher. Aus Gründen des Vertrauensschutzes akzeptiere die L-Bank bei Anträgen auf das Kombi-Darlehen Wohnen bis zum 31. Januar 2022 auch eine gültige Online-Bestätigung eines Sachverständigen, die den Effizienzhaus 55-Standard bestätigt; selbst wenn die Förderung nicht mehr zugesagt werden konnte.

In der Landeswohnraumförderung für selbst genutztes Wohneigentum, der Eigentumsförderung BW, müssten laufende Anträge, die vom Förderstopp des Bundes betroffen sind, hingegen einzelfallbezogen prüfen, sagte der Sprecher. „Wir schauen uns dabei jeden einzelnen Fall kurzfristig an.“

Die bisherige Förderung

Effizienzhaus 55
Ein nach diesem Standard gebautes Haus verbraucht 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Bisher sah die Förderung einen Kredit von bis zu 120 000 Euro mit 15 Prozent Tilgungszuschuss vor oder 18 000 Euro Investitionszuschuss.

Effizienzhaus 40
Das kommt analog auf einen Energieverbrauch von 40 Prozent des Referenz-Neubaus. Bisher sah die Förderung einen Kredit 120 000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss oder 24 000 Euro Investitionszuschuss