Im Lokal „Accanto“ in Esslingen sollen Gäste nicht mehr getrennt bezahlen können. Doch müssen sie das überhaupt hinnehmen? Das sagt die Verbraucherzentrale.
Im italienischen Restaurant „Accanto“ in Esslingen können Gäste, die in einer Gruppe am Tisch sitzen, ihre Rechnung nur noch dann getrennt bezahlen, wenn sie das vor der Bestellung angekündigt haben. Mit dieser strikten Regelung sorgt Gastwirt Salvatore Marrazzo derzeit bundesweit für Aufregung. In den sozialen Medien entrüstet sich so mancher Restaurantbesucher: Kann er überhaupt verbieten, dass die Gesamtrechnung aufgedröselt wird?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiß die Antwort: „Pauschal darf eine getrennte Bezahlung nicht verboten werden“, stellt Expertin Heike Silber klar. „Rein rechtlich schließt jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und muss deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt hat.“ Anders ist es nur, wenn eine Person die Bestellung für die gesamte Gruppe aufgegeben hat.
Wer bestellt, bezahlt – problematisch wird es meist mit Getränken
In Gruppen, sagt Silber, bestelle in der Regel jede Person selbst ihr Essen und müsste somit auch nur diese Speisen bezahlen. Problematisch sei es oft mit Getränken: Oft werde gemeinsam Mineralwasser oder Wein bestellt, „genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die es bestellt hat“, erläutert Silber.
Der Wirt ist übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, einen detaillierten Beleg auszustellen. Und es ist seine Aufgabe, ordentlich zu vermerken, welcher Gast welche Speisen und Getränke bestellt hat. Genau deshalb, sagt Marrazzo, sei es so wichtig, dass Gäste vor der ersten Bestellung angeben, dass sie nur für sich bezahlen wollen. Denn dann könne man jeden einzelnen Posten korrekt zuordnen. Diese klare Ansage sollte jeder Gast von sich aus machen, empfiehlt er. Denn für den Kellner sei die Frage nach der Bezahlung gleich zu Anfang „eine sensible Angelegenheit“.
Verbraucherzentrale rät: Bei der Bestellung klarstellen, wer bezahlt
Doch wie gelingt ein gutes Miteinander? Die Expertin der Verbraucherzentrale rät: „Um Schwierigkeiten bei der Bezahlung zu vermeiden, sollte man schon bei der Reservierung, aber spätestens bei der Bestellung vor Ort klarstellen, ob in der Gruppe oder einzeln bezahlt wird.“ Kommt am Ende eine Gesamtrechnung, sei es stressfreier für alle Seiten, die Getränke oder Gerichte zu bezahlen und im Anschluss in der privaten Runde abzurechnen.
Man könne zum Beispiel den Gesamtbetrag durch die Anzahl der Personen teilen und den Trinkgeldanteil entsprechend aufteilen. Bei sehr unterschiedlichen Bestellungen sei es fair, die Rechnung individuell aufzuteilen, was auch durch Kunden-Apps unterstützt werde.
Laut Gastwirt Marrazzo akzeptieren die meisten seiner Gäste die Regelung. Auch der Verbraucherzentrale sind nach Angaben von Heike Silber bislang keine Beschwerden über die Bezahlpraxis im „Accanto“ bekannt. Sie fügt jedoch skeptisch hinzu: „Das wird kommen, sobald es Probleme damit gibt.“