Der Vorstoß der EU, den Verbrauchern im Internet bessere Rechte zu verschaffen, ist aller Ehren wert, findet unser Brüssel-Korrespondent Markus Grabitz. Doch er sieht noch einen schweren Weg bis dahin.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Es gibt sie, die schwarzen Schafe unter den Anbietern digitaler Inhalte. Da ist zum Beispiel die Taschenlampen-App. Für den Handybesitzer ist die Anwendung völlig überflüssig, das Smartphone verfügt über die Zusatzfunktion ohnehin. Für den Anbieter ist die Anwendung dagegen ebenso lukrativ wie erhellend: Die App verschafft Zugang zu personenbezogenen Daten des Anwenders, Geodaten, Fotos oder Kontakte können abgegriffen und weiterverkauft werden.

 

Es gibt also durchaus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Der Verbraucher muss endlich eine Möglichkeit bekommen, sich gegen unlautere Praktiken in der Internet-Ökonomie zu wehren, seine Daten zurückzufordern oder bei einem Trojaner Schadenersatz geltend zu machen. Die Marktmacht von 500 Millionen Verbrauchern in Europa ist ein wichtiger Trumpf, den die EU ausspielen kann.

Es ist noch ein weiter Weg, bis auch nur in Ansätzen davon die Rede sein kann, dass es einen digitalen Binnenmarkt in den 28 Mitgliedsländern gibt. Aber Brüssel macht sich an die Arbeit. Schon länger laufen etwa die Vorbereitungen, um die Diskriminierung von Kunden in Online-Shops aufgrund ihres Wohnortes oder ihrer Nationalität (das sogenannte Geoblocking) zu unterbinden. Es ist zu begrüßen, wenn nun die Verbraucherrechte bei Käufen und dem Herunterladen von digitalen Inhalten an der Reihe sind.

Eine gesetzliche Regelung ist kniffelig, weil die Geschäftsmodelle so vielfältig sind. Auch sind die Widerstände vonseiten der Unternehmen groß. Doch von diesem Gegenwind darf sich Europa nicht entmutigen lassen. Wer ankündigt, der muss auch liefern.

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