Verbrauchertipps Thomas Cook sorgt für Stress im Urlaub

Eine Pleite dieses Ausmaßes hat es noch nie gegeben: Nicht nur der Rücktransport vieler Urlauber könnte sich als problematisch erweisen. Foto: dpa/Rick Findler

Die Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook bringt nicht nur die deutsche Tochterfirma Condor in die Bredouille. Was für Verbraucher nun wichtig ist.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Hunderttausende Kunden sind von der Pleite von Thomas Cook betroffen. Worauf müssen sie sich jetzt einstellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

 

Was geschieht, wenn ich eine Reise mit Thomas Cook gebucht habe, die in den nächsten Tagen beginnt?

Wer am Montag in die Ferien starten wollte oder sich dies für den Dienstag vorgenommen hatte und seine Reise bei Thomas Cook oder einer der deutschen Töchter gebucht hat, der hat Pech gehabt – egal ob er mit Condor oder einer anderen Fluggesellschaft abheben wollte. Thomas Cook hat alle Reisen abgesagt. Für alle, die später starten, wird es darauf ankommen, ob die deutschen Töchter und Marken Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen ebenso Konkurs anmelden – oder die Fluggesellschaft Condor selbst, die auch zu Thomas Cook gehört.

Was geschieht im Fall einer Insolvenz von Neckermann und Co?

Wer das Geld für den Urlaub schon überwiesen hat, bekommt es zurück. Nicht vom Veranstalter, sondern von der Versicherung, die der Reiseveranstalter abgeschlossen haben muss. Der finanzielle Schaden wird ausgeglichen, die entgangenen Freuden nicht. Wer trotzdem reisen möchte, muss neu buchen – zu neuen Konditionen, bei neuen Veranstaltern.

Wie verhalte ich mich in dieser Zeit?

Regelmäßig die E-Mails checken und die Webseiten der Reiseveranstalter überprüfen, rät Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer überhaupt der Reiseveranstalter ist, das steht in den Reiseunterlagen. Kontaktmöglichkeiten, die bei der Buchung vom Reisenden angegeben wurden, sollten überprüft werden, der Reiseveranstalter kann sich beispielsweise nicht nur per Mail, sondern auch per SMS melden.

Was passiert, wenn ich schon im Urlaub bin?

Die Insolvenzversicherung schützt die Reisenden in zwei entscheidenden Bereichen. Erstens dürfen vor Ort keine finanziellen Nachteile entstehen, zweitens muss der Rücktransport sichergestellt werden, sagt Tobias Ehlen, Lehrstuhlinhaber für Reiserecht an der Hochschule Worms. Im aktuellen Fall gebe es allerdings ein Problem: Die Versicherung des Reiseveranstalters kann auf 110 Millionen Euro beschränkt worden sein, sagt Ehlen. Sollten sich die Zahlen bestätigen, dass derzeit rund 140 000 deutsche Urlauber mit Thomas Cook in der Welt unterwegs sind, dann könnte es sein, „dass jeder nur anteilig Geld zurückerhält“, so Ehlen. Als praktisch problematisch könnte sich überdies der rechtlich gesicherte Rücktransport erweisen. „Wenn in einen Ferienflieger 200 Leute passen und 140 000 zurückgeholt werden sollten, dann kann man leicht ausrechnen, wie viele leere Flugzeuge losgeschickt werden müssen.“ Vieles sei nun Neuland, sagt der Rechtsprofessor, „eine Pleite dieses Ausmaßes hat es noch nie gegeben“.

Wie verhalte ich mich, wenn der Hotelier Geld von mir verlangt?

Laut britischen Medienberichten hat ein Hotelier in Tunesien Thomas-Cook-Gäste eingesperrt und Geld von ihnen verlangt, weil der Reisekonzern noch nicht gezahlt habe. Dass Reiseveranstalter den Hotelier erst bezahlen, wenn der Gast schon lange wieder zu Hause ist, sei „in der Branche nicht unüblich“, sagt Tobias Ehlen. Sollte dies geschehen, müsse der Gast das Geld von der Versicherung zurückfordern. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale rät dazu, es gar nicht so weit kommen zu lassen und Polizei oder die deutsche Botschaft zu informieren. „Wenn der Hotelier einen Gast nicht gehen lässt, dann ist das auch strafbar“, sagt Buttler. Gäste in der Türkei müssen sich offenbar keine Gedanken darüber machen, dass ihnen dieses Schicksal widerfährt. Das türkische Tourismusministerium habe erklärt, sofort jedes Hotel zu schließen, welches sich so verhält, sagt Buttler.

Was geschieht mit Flugtickets, die ich direkt bei Condor gekauft habe?

Bis auf Weiteres besteht kein Handlungsbedarf – Condor hat angekündigt, den Flugbetrieb weiter aufrechtzuerhalten. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass die Fluglinie durch die Insolvenz des Mutterkonzerns so sehr in Mitleidenschaft gezogen wird, dass auch sie diesen Schritt gehen muss. „Anders als bei Pauschalreisen sind Flugtickets nicht von der Insolvenzversicherung abgedeckt“, erklärt der Experte Tobias Ehlen. Der Fluggast „guckt ohne Entschädigung in die Röhre“.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zurück an meinen Arbeitsplatz komme?

Auch wenn der Rücktransport aus dem Urlaub gesichert ist, sind Verzögerungen nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sehr wahrscheinlich. In Krisenzeiten wie diesen sei die Zusammenarbeit von Konkurrenten in der Reisebranche gut, sagt Oliver Buttler, das habe sich bei den Pleiten von Air Berlin und Germania gezeigt. Doch die Insolvenz von Thomas Cook stelle alles Dagewesene in den Schatten. Wer seinen Urlaub unfreiwillig verlängern muss, der müsse nicht um seinen Arbeitsplatz bangen, sagt Tobias Eilen. Je nach Kulanz des Arbeitgebers sei bezahlter oder unbezahlter Urlaub denkbar. Den Arbeitgeber von den Umständen zu informieren sei jedoch dringend geboten.

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