Die Kosten für den Schornsteinfeger können von diesem Jahr an wieder in voller Höhe abgesetzt werden. Die Frist zur Abgabe der Unterlagen beim Finanzamt endet für viele Bürger am 31. Mai.

Berlin - Die meisten Menschen schieben die Steuererklärung vor sich her. Dabei lohnt sich die Mühe, denn in den meisten Fällen gibt es Geld vom Staat zurück. Die Erstattung liege im Schnitt bei 873 Euro, sagt Hildegard Filz vom Bund der Steuerzahler. Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und woran die Steuerzahler denken sollten, steht im Leitfaden des Steuerzahlerbundes, der im Internet (www.steuerzahler.de) abrufbar ist. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich wenig im Steuerrecht geändert. Bis zum 31. Mai muss in vielen Fällen die Steuererklärung eingereicht werden. Worauf es ankommt, zeigt ein Überblick.

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Staat jedoch oft Geld. Eingereicht werden muss eine Steuererklärung, wenn der Beschäftigte beispielsweise nebenberufliche Einkünfte hat. Wer eine Nebentätigkeit ausübt und dafür mehr als 410 Euro ohne Lohnsteuerabzug erhalten hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung ausfüllen. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhielt, muss eine Steuererklärung anfertigen. Auch immer mehr Senioren sind verpflichtet, sich über die Einkommensteuererklärung zu beugen. Auf wen das zutrifft, richtet sich nach der Rentenhöhe samt Betriebsrenten und dem Jahr des Rentenbeginns. Wer etwa als lediger Rentner 2010 in den Ruhestand ging, dessen Rente bleibt bis 1376 Euro pro Monat steuerfrei. Rentner, die 2015 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, müssen sich beim Finanzamt melden, wenn sie mehr als 1207 Euro monatlich bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die erhaltene Rente und die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung aus. Das erleichtert die Steuererklärung.

Wie wirken sich Handwerkerkosten aus? Privatleute können Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Es muss eine Rechnung vorliegen und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen worden sein. Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen. Wohnungseigentümer bekommen eine Aufstellung der abzugsfähigen Kosten in der Regel mit der Nebenkostenabrechnung. Inzwischen erkennen die Finanzverwaltungen auch die Kosten für Arbeiten an, die außerhalb der Wohnung oder des Hauses anfallen. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, auch die anteiligen Kosten für den Winterdienst und die Straßenreinigung auf dem öffentlichen Gehweg anzugeben. Neu ist, dass die Kosten für den Schornsteinfeger wieder in voller Höhe abgesetzt werden können. Eine abweichende Praxis der Finanzverwaltung gilt nicht mehr. Auch die Kosten für professionelle Haus- oder Tierbetreuer sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Wie werden berufliche Kosten abgesetzt? Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer von sich aus 1000 Euro jährlich für Werbungskosten. Beschäftigte, die höhere Aufwendungen als diese Pauschale hatten, müssen das nachweisen. Dazu zählen Fahrtkosten zur Arbeit, ein berufsbedingter Umzug, die Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden und Fachliteratur. Das häusliche Arbeitszimmer kann nur unter engen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einer Entscheidung von Februar 2015 die bisherige Verwaltungspraxis. Steuerzahler, die das häusliche Arbeitszimmer bisher absetzen durften, können weiterhin so verfahren. Das Finanzamt erkennt ein Arbeitszimmer an, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist und fast ausschließlich privat genutzt wird. Eine Arbeitsecke in einem Raum reicht nicht aus. Kann der Steuerzahler nachweisen, dass ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind bis zu 1250 Euro im Jahr absetzbar. Das kommt etwa für Lehrer und Außendienstmitarbeiter in Betracht, sofern kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist. Höhere Kosten können beispielsweise von Freiberuflern und Arbeitnehmern abgerechnet werden, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten.

Wie wird die Altersvorsorge angerechnet? Aufwendungen für die Altersvorsorge können steuerlich besser abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke sowie Rürup- und Riester-Altersvorsorgeverträge an. Für 2015 gilt für Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 22 172 (2014: 20 000) Euro. Für das abgelaufene Jahr können maximal 80 Prozent abgesetzt werden. Das bedeutet, dass Alleinstehende 17 738 Euro und Ehepaare 35 476 Euro steuerlich geltend machen können. Bei Arbeitnehmern wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen.