Egal ob Internetabzocke oder Werbeschummeleien – immer wieder fallen Verbraucher auf Tricks von unseriösen Anbietern rein. Oft kann dann die Verbraucherzentrale helfen. Sie verzeichnete 2011 einen besonders dreisten Fall in der Reisebranche.

Stuttgart - Mehr als 300 Unternehmen hat die Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr mit einer Abmahnung zur Ordnung gerufen. Es ging vor allem um unlautere Werbung oder unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, sagte Beate Weiser, die Leiterin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Montag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2011 in Stuttgart. Häufig verstecken sich bei Verträgen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die schlichtweg unzulässig sind. Das aber könnten die Verbraucher oftmals nicht erkennen, sagte Beate Weiser. Insofern habe die Verbraucherzentrale „fast einen ordnungspolitischen Auftrag“, da es keine staatliche Stelle gebe, die diese Geschäftsbedingungen prüfe.

 

Die Erfolgsbilanz bei den Abmahnungen lässt sich laut Weiser sehen. In der Hälfte der Fälle (150) lenkten die Unternehmen ein und gaben entsprechende Unterlassungserklärungen ab, Verbraucher nicht weiter zu benachteiligen. Andere Verfahren landeten vor Gericht. Von insgesamt 69 erhielten die Verbraucherschützer in 58 Fällen ganz oder teilweise recht, für die anderen Fälle steht eine gerichtliche Klärung noch aus. „Mit der Abmahn- und Klagebefugnis haben wir ein starkes Instrument in der Hand, mit dem wir Verbrauchern wirksam helfen können“, sagte die Landesvorsitzende.

Reisebranche im Visier

Als besonders „dreistes Beispiel“ nannte Weise das Angebot eines Reiseveranstalters, der eine vierzehntägige Flugreise samt Halbpension und Besichtigungsprogramm zum vermeintlichen Schnäppchenpreis anbot. Tatsächlich sei aber nur im Kleingedruckten ersichtlich gewesen, dass nur sieben Hotelübernachtungen inklusive gewesen seien. Für die „zusätzlichen“ Übernachtungen und Transfers hingegen müsse der Reisende selbst aufkommen, der Veranstalter sei dabei gerne behilflich. Nach einer Abmahnung wegen „grober Irreführung“ gab der Reiseveranstalter eine Unterlassungserklärung ab. Ein weiterer großer Reiseveranstalter reagierte zunächst nicht und warb im Sommerkatalog 2012 erneut mit falschen Versprechungen. Der angebotene Miniclub nahm entgegen des Katalogs erst Kinder ab vier Jahren auf. Eltern mit Dreijährigen, die extra wegen dieses Betreuungsangebots die Reise gebucht hatten, mussten sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern. Jetzt liege auch hier eine Unterlassungserklärung vor. Weise empfahl, insbesondere bei Reisebuchungen im Internet „extrem wachsam“ zu sein.

Insgesamt 150 000 Verbraucherinnen und Verbraucher suchten im Vorjahr Rat und Hilfe bei den Beratern der Zentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich.

Neues Angebot: Berater kommen zum „Energiecheck“ ins Haus

Enorm gestiegen sei das Informationsbedürfnis im Internet, von 1,9 Millionen Besuchern in 2010 auf gut 2,6 Millionen im vorigen Jahr. Bis zum Sommer werde „ein Ärgernis“ beseitigt, kündigte die Leiterin an. Mit der neuen Telefonanlage könne das bisherige kostenpflichtige Info-Telefon abgeschaltet und künftig zum Ortstarif angeboten werden. Die beiden Abteilungen „Bauen und Wohnen“ sowie „Energie“ werden zusammengelegt, die Beratung wird angesichts der steigenden Nachfrage wegen der Energiewende ausgebaut. Von Sommer an kommen die Berater auch ins Haus zum unabhängigen „Energiecheck“.