Schon vor einem Jahr wurde Stefan Mappus vom Landesarchiv wegen Aktenvernichtung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft sah aber keinen Anlass zum Ermitteln.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Am Anfang war es nur ein Gerücht. Neben empörten Bürgern, hieß es, habe auch eine staatliche Dienststelle Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wegen des Verdachts der Aktenvernichtung angezeigt. Auf Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart dies nun – und nannte auch die Behörde: die Anzeige stamme aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg, sei von einem Mitarbeiter auf offiziellem Briefpapier verfasst gewesen und deswegen als amtlich eingestuft worden. Sie hätte jedoch keine hinreichend konkreten Informationen enthalten, die einen Anfangsverdacht begründeten, sagte eine Justizsprecherin. Man habe dem Landesarchiv daher mitgeteilt, dass kein Verfahren eingeleitet werde.

 

Die zuständige Abteilungsleiterin im Landesarchiv, Nicole Bickhoff vom Hauptstaatsarchiv, bestätigt den Vorgang. Ihr Stellvertreter habe die Anzeige mit ihrem Wissen und ihrer Unterstützung bereits im September 2011 erstattet – also vor fast einem Jahr. Eine der Aufgaben des Hauptstaatsarchivs ist es, Unterlagen „von bleibendem Wert“ aus den Ministerien zu sichern. Bald nach der Landtagswahl habe man daher die scheidenden Regierungsmitglieder angeschrieben und sie gebeten, dem Archiv entsprechende Akten zu überlassen, berichtete Bickhoff. Während die Minister dieser Bitte in unterschiedlicher Weise nachgekommen seien, habe Mappus überhaupt nicht darauf reagiert; auch eine Nachfrage sei erfolglos gewesen.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

Als im September 2011 dann im Zuge der Aufarbeitung des EnBW-Deals bekannt wurde, dass im Staatsministerium kaum noch Unterlagen dazu vorhanden seien, erstattete der für die Ministerien zuständige Abteilungsvize die Strafanzeige. Darin wurde der Verdacht eines gravierenden Verstoßes gegen das Landesarchivgesetz geäußert. Unterlagen der „offiziellen Amtsführung“ müssen nämlich dem Archiv angeboten werden, bei Handakten gibt es Experten zufolge eine „Grauzone“. Anfang dieses Jahres habe es zudem ein Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter im Staatsministerium gegeben, berichtete die Chefin des Hauptstaatsarchivs. Dabei sei es wohl nicht um die Festplatte, aber – im Zusammenhang mit Mappus’ Terminführung – um computergespeicherte Angaben gegangen.

Die Staatsanwaltschaft gab der Anzeige aus dem Hauptstaatsarchiv so wenig statt wie jenen von empörten Bürgern. Aus der Tatsache, dass Mappus keine Unterlagen herausgegeben habe, könne man nicht auf deren Fehlen schließen, sagte eine Sprecherin. Ein hinreichender Anfangsverdacht habe sich aus den Anzeigen nicht ergeben. Nachdem die Vernichtung von Mappus’ Festplatte bekannt wurde, prüft die Behörde nun doch, Ermittlungen auch wegen Aktenvernichtung einzuleiten; zu Wochenbeginn ging dazu eine neue Strafanzeige ein. Man untersuche den Verbleib des Datenspeichers und habe dabei die entsprechenden Straftatbestände „im Blick“. In Betracht kommt etwa der Tatbestand der Urkundenunterdrückung, auf den bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe stehen; der ebenfalls genannte „Verwahrungsbruch“ dürfte laut Experten eher nicht greifen.

Justizminister nimmt Ermittler in Schutz

Keinen Kommentar gab es von der Staatsanwaltschaft zur Einschätzung des Kehler Verwaltungsrechtlers Kay-Uwe Martens. „Die Festplatte und alle darauf befindlichen Akten gehören dem Staat. Das müsste jedem Staatsdiener klar sein“, hatte der Professor der dpa gesagt. „Sonderregelungen für Ministerpräsidenten gibt es nicht“, fügte er hinzu. Je später die Suche beginnt, desto schwieriger ist es laut Experten, gelöschte Daten noch zu retten.

Die Staatsanwaltschaft widersprach jedoch Vorwürfen, durch ihr spätes Tätigwerden seien womöglich Daten verloren gegangen. „Wir hätten nicht früher tätig werden können, weil es dafür keine Grundlage gab“, sagte die Sprecherin. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) nahm die Behörde gegen den Eindruck in Schutz, sie habe Ermittlungen zum EnBW-Deal erst eingeleitet, als es gar nicht mehr zu vermeiden war. Er sehe „keine Veranlassung zu Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft“. Die vielen Verfahren würden dort nach seinem Kenntnisstand „korrekt abgewickelt“, sagte er auf Befragen am Rande einer Pressekonferenz.

Neue Dokumente zum „schwarzen Donnerstag“?

Anlass für die StZ-Recherchen, die zum Bekanntwerden der Festplattenvernichtung führten, waren Hinweise, dass es auch bisher unbekannte Dokumente zum Polizeieinsatz am „schwarzen Donnerstag“ im Schlossgarten gebe. Sollte man im Zuge der EnBW-Ermittlungen dazu verwertbare Hinweise finden, dürfe und werde man diese verwerten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft; schließlich seien immer noch Verfahren dazu anhängig.

Ende vorigen Jahres hatte es die Behörde abgelehnt, Ermittlungen gegen Mappus und seine Minister Tanja Gönner und Heribert Rech (alle CDU) einzuleiten. Sie seien nicht in die konkrete Planung eingebunden gewesen, hieß es zur Begründung. Auch dass Mappus während des Einsatzes mit dem Polizeiführer telefonierte, begründe keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Er habe sich nämlich nur informiert und keine Weisungen erteilt.