Nach einer Strafanzeige des Landes wird gegen den Ministerialbeamten Michael Hörrmann ermittelt. Es geht um einen Gratisurlaub in Südfrankreich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Gegen den Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Michael Hörrmann, wird nun auch offiziell ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung. Der Auslöser sei letztlich eine Strafanzeige des Landes gewesen, die vom Landesbetrieb Vermögen und Bau erstattet wurde; zu diesem gehört auch die Schlösserverwaltung.

 

Bei den Ermittlungen geht es um einen Gratisurlaub Hörrmanns im Jahr 2008, der durch StZ-Recherchen bekannt geworden war. Der Ministerialbeamte und seine Frau sollen sich damals von dem Partyveranstalter Manfred Schmidt zu einem Aufenthalt im südfranzösischen Banyuls-sur-Mer haben einladen lassen. Dort und in anderen Urlaubsgebieten besitzt Schmidt Immobilien.

Potenzielle Sponsoren kontaktiert

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen ihn im Zusammenhang mit anderen Einladungen seit Längerem wegen des Verdachts auf Bestechung. Dabei geht es um Gratisaufenthalte des früheren Sprechers von Christian Wulff, Olaf Glaeseker, in solchen Anwesen. Gegen Glaeseker wird in Hannover – wie nun auch gegen Hörrmann – wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit ermittelt. Die Vorwürfe in Stuttgart dürften auch die niedersächsischen Staatsanwälte interessieren.

Schmidt war Veranstalter des sogenannten Nord-Süd-Dialogs, bei dem sich in den Jahren 2007 bis 2009 Vertreter von Baden-Württemberg und Niedersachsen zu großen Partys trafen – zweimal in Hannover, 2008 in Stuttgart. Hörrmann war damals Chef des Landesmarketings im CDU-geführten Staatsministerium. Er war Schmidt bei der Vorbereitung behilflich, indem er potenziellen Sponsoren die Kontaktaufnahme durch den Organisator avisierte – etwa der Messe Stuttgart.

Landesbetrieb erstattet Strafanzeige

Weder Hörrmann noch das zuständige Finanz- und Wirtschaftsministerium von Nils Schmid (SPD) wollten sich bisher zu den Vorgängen äußern. Das Ministerium verwies auf rechtliche Gründe, die dem entgegenstünden. Gegen den Ministerialrat ist dem Vernehmen nach bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dieses ruht üblicherweise, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen werden, und wird erst nach deren Abschluss fortgesetzt. Die Anzeige des Landesbetriebs Vermögen und Bau, der dem Finanzministerium untersteht, legt die Vermutung nahe, dass Hörrmann die Vorwürfe bei der internen Aufarbeitung nicht entkräften konnte.

Bei der geplanten Prüfung der Schlösseranstalt durch den Rechnungshof dürfte es derweil nicht nur um die Amtsführung Hörrmanns als Geschäftsführer gehen, sondern auch um seine Kontrolle durch den Landesbetrieb. Die Überwachung sei offenbar unzureichend gewesen, hört man, die Schlösseranstalt habe ein Eigenleben entwickelt. Das verstärkte Marketing hatte nicht nur zu einem Besucherboom, sondern auch zu einem starken Anstieg des jährlichen Defizits geführt.