Verdächtige in U-Haft Was passiert mit den Kindern der Ladendiebe?

  Foto: IMAGO onw-images/Marius Bulling

In Stuttgart sind drei Erwachsene mit ihren kleinen Kindern auf Diebestour. Sie werden erwischt und landen beim Haftrichter. Der Fall betrifft nun auch das Jugendamt.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Ladendiebstahl als Familiensache – und die Leidtragenden sind am Ende die Kinder: Die Polizei hat einen Mann und zwei Frauen festgenommen, die am Montag zusammen mit ihren Kindern in Stuttgart offenbar auf Beutezug gegangen sind. Die Erwachsenen werden des gewerblichen Diebstahls beschuldigt und kamen in Untersuchungshaft. Und die Kinder?

 

Diebesgut im Kinderwagen

Nach Angaben der Polizei waren ein 29-Jähriger sowie zwei Frauen im Alter von 27 und 30 Jahren am Montag gegen 17.30 Uhr im Einkaufszentrum am Mailänder Platz in der Innenstadt unterwegs, als sie in einem Bekleidungsgeschäft auffielen. Das Trio, das in Begleitung dreier Kinder im Alter zwischen zwei und sieben Jahren war, verstaute offenbar reichlich Kleidungsstücke in einem Kinderwagen und einer mitgebrachten Tasche. Als die drei vermeintlichen Kunden offenbar bemerkten, dass sie dabei beobachtet worden waren, nahmen sie die Kleidungsstücke im Wert von etwa 530 Euro wieder aus dem Kinderwagen und versuchten das Geschäft zu verlassen. Allerdings wurden sie von Verkäuferinnen aufgehalten, die schließlich die Polizei verständigten.

Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Die Beamten durchsuchten die Verdächtigen und nahmen auch das Auto des 29-Jährigen unter die Lupe. Dabei wurden weitere Kleidungsstücke entdeckt, die mutmaßlich ebenfalls gestohlen worden waren. Woher die Waren stammen und welchen Wert sie haben, wird noch ermittelt. Für die Beamten liegt der Verdacht eines gewerblichen Ladendiebstahls vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen die Beschuldigten. „Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr, da sie über keine ausreichenden sozialen Bindungen in der Bundesrepublik verfügen“, sagt Staatsanwaltssprecher Aniello Ambrosio. Die Tatverdächtigen haben als Geflüchtete in Deutschland keinen festen Wohnsitz. Sie wurden am Dienstag einem Haftrichter vorgeführt.

Das Jugendamt kümmert sich

Die drei Kinder sind derweil in die Obhut des städtischen Jugendamts genommen worden. „Zusammen mit Eltern und Polizei wird abgeklärt, was getan werden kann, um das Kindeswohl zu sichern“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Die Kinder seien vorerst in einer Jugendschutzeinrichtung untergebracht. Laut Matis werden in Stuttgart im Jahr etwa 200 Kinder auf diese Weise in Obhut genommen. Ob und wo die drei betroffenen Kinder längerfristig unterkommen, ist noch unklar. Matis: „Wichtig ist zu wissen, dass sie in guten Händen sind.“

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