Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zum Buback-Attentat 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt - nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zum Buback-Attentat 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt - nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen.

 

Karlsruhe  - Sie hat jede Beteiligung an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 bestritten. Doch am Ende hat es Verena Becker nichts genützt. Denn nun ist ihre Verurteilung wegen Beihilfe zu dem Anschlag rechtskräftig. Der BGH habe die Revisionen gegen das Urteil verworfen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch mit.

Damit ist ein Schlusspunkt unter das vielleicht letzte RAF-Verfahren gesetzt worden. Becker war 2012 vom OLG zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es nach einem ein Jahr und neun Monate dauernden Prozess als erwiesen angesehen, dass Becker sich „vehement“ für die Ausführung des Anschlages eingesetzt und damit Beihilfe geleistet hat. Den Nebenklägern war dies zu wenig. Sie sehen die Ex-Terroristin als Mittäterin und gingen in Revision. Dasselbe tat auch Becker, die jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten hatte. Doch der BGH konnte an dem OLG-Urteil keine Fehler erkennen.

Viele Fragen sind noch oiffen

Doch auch wenn ein Kapitel geschlossen wurde, die blutige Geschichte der „Rote Armee Fraktion“, die sich 1998 aufgelöst hat, ist noch lange nicht aufgearbeitet. Zu viele Fragen bleiben offen. Da ist zum einen schon der Mord an Buback. Becker gehörte zur sogenannten zweiten Generation der RAF, die für die Untaten des „Deutschen Herbstes„ verantwortlich gemacht wird. Auch die Ermordung Bubacks gehört dazu. Bislang ist nicht bekannt, wer die tödlichen Schüsse auf ihn abgegeben hat.

Derzeit ermittelt die Bundesanwaltschaft jedoch noch gegen den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski. Er wurde durch eine Aussage als möglicher Mittäter am Buback-Attentat ins Spiel gebracht. Und vielleicht kommt doch noch Bewegung in die Ermittlungen: Denn die Bundesanwaltschaft könnte auf den Gedanken kommen, Becker als Zeugin herbei zu zitieren.

Mit wahrscheinlich mäßigem Erfolg, wie Nebenkläger-Anwalt Matthias Rätzlaff, der den Bruder des getöteten Buback vertritt, befürchtet. Denn der BGH habe den Terroristen ein umfassendes Recht zur Aussageverweigerung eingeräumt. Sie liefen aus Sicht des Gerichts ansonsten Gefahr, sich selbst zu belasten. So bliebe nur eine leise Hoffnung, sagt Räzulaff. Dennoch: „Ich appelliere an Frau Becker, in dieser Sache auszusagen, damit der Mord an Generalbundesanwalt Buback noch aufgeklärt werden kann“.

Taten der dritten RAF-Generation nicht aufgeklärt

Unaufgeklärt sind darüber hinaus auch die Verbrechen der sogenannten dritten Generation der RAF. Ihr werden unter anderem die Morde an dem damaligen Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen 1989 sowie dem damaligen Präsidenten der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, 1991 zugerechnet. Auch ihre Morde sind nicht aufgeklärt, es gibt nach Angaben der Bundesanwaltschaft keine konkreten Verdächtigen, keine Ermittlungsverfahren. Einzig drei ehemalige Mitglieder, Daniela Klette, Ernst-Volker Wilhelm Staub und Burkhard Garweg, sind wegen einer anderen Tat vom BKA zur Fahndung ausgeschrieben.

Vielleicht ergibt sich auch hier eines Tages etwas neues. Die Bundesanwaltschaft gehe neuen Ermittlungsansätzen und neuen Ermittlungsansätzen nach, sofern sie sich ergäben, sagte ein Sprecher der Behörde.