Ein Streit unter türkischen Landsmännern eskaliert. Der 39-Jährige, der im November mit einer Pistole auf einen Kollegen und seinen Chef schoss, ist für schuldig befunden worden.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Sindelfingen - Die Vorsitzende Richterin ist überzeugt: „Tödliche Verletzungen waren ihm recht.“ Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren hat die 18. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart einen 39 Jahre alten Mann aus Sindelfingen am Freitag verurteilt. Im vergangenen November hat er in der Riedmühlestraße mit einer Pistole durch eine Wohnungstür geschossen. Dahinter befanden sich zwei Bekannte von ihm. Die Kugel prallte am Boden ab und verursachte bei einem der Männer nur eine leichte Prellung. Zu weiteren Schüssen kam es nicht, weil seine Waffe eine Ladehemmung hatte. Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie unerlaubter Waffen- und Munitionsbesitz legte ihm das Gericht zur Last.

 

Zwei völlig verschiedene Versionen der Tat

Mit ihrem Urteil lag die Richterin sechs Monate unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Sein Mandant habe aus Notwehr gehandelt, erklärte er. Über fünf Verhandlungstage hat sich das Verfahren hingezogen, zahlreiche Zeugen und Gutachter wurden gehört, weil zwei völlig verschiedene Versionen über den Tathergang im Raum standen. Die Richterin hielt die Aussage des Nebenklägers und Opfers für die glaubwürdigere. Danach hat sich der Angeklagte in der Woche vor dem Streit 800 Euro von seinem Bekannten geliehen, bei dem er auch in der Autowerkstatt angestellt war. Als er am Montag nicht zur Arbeit erschienen war und Anrufe nicht annahm, gingen sein Chef und ein Kollege am Donnerstagabend in seine Wohnung, um sicher zu stellen, dass es dem an Diabetes leidenden 39-Jährigen gut geht.

Dort erklärte der Angeklagte seinem Chef, dass er nicht mehr für ihn arbeiten wolle. Es kam zu einem Streit, der in einen Kampf mündete. Der Nebenkläger, einst als Taekwondo-Lehrer tätig, versetze seinem Angestellten mehrere Faustschläge ins Gesicht. Der Kollege trennte die beiden, daraufhin holte der Mann eine Pistole unter der Matratze hervor. Und während der Kollege die Wohnungstüre zuhielt, lief der Chef die Treppe hinunter und der Angeklagte drückte ab. „Er wollte sich den Weg frei schießen“, befand die Richterin – und habe seinen Chef töten wollen. Er rannte dem flüchtenden Mann auf die Straße hinterher, nachdem der Kollege die Türe frei gegeben hatte. Ein Nachbar hörte mehrere Klickgeräusche, weil der Angeklagte vergeblich versuchte, zu schießen. Da die Pistole eine Ladehemmung hatte, schlug er dann mit der Waffe auf das vor dem Haus geparkte Auto seines Chefs ein.

Mandant fühlte sich angeblich bedroht

Laut der Version des Verteidigers hat sich sein Mandant bedroht gefühlt: Er dachte, sein Chef kehre zurück, um ihm noch mehr Schläge zu versetzen – und deshalb habe er einen Warnschuss abgefeuert. Die Pistole soll auch nicht ihm, sondern dem Chef gehört haben. Er behauptete, sie ihm im Kampf aus der Hand gerungen zu haben. „Er hatte Angst um seine Leben“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Die Richterin hielt dem Angeklagten jedoch vor, dass er beim Haftrichter noch erklärt habe, nicht er, sondern sein Opfer habe geschossen. Sie hielt vielmehr den Kollegen für glaubhaft, der bezeugte, dass der 39-Jährige die Pistole unter der Matratze hervorgeholt hatte. Von der Waffe fehlt jede Spur: Nur das herausgefallene Magazin und vier Patronen konnte die Polizei finden. Darauf befand sich ausschließlich die DNA des Angeklagten.

Die drei Männer waren eigentlich befreundet. Der Besitzer der Autowerkstatt hatte dem 39-Jährigen nach seiner Scheidung geholfen, aus der Türkei wieder nach Deutschland zu ziehen. Er hatte dem Landsmann nicht nur einen Job besorgt, sondern auch die Wohnung.