Die Vorgänge aus dem Juni 2011, als Stuttgart-21-Gegner die Baustelle des Grundwassermanagements stürmten, beschäftigt weiter die Gerichte: Die Staatsanwaltschaft hat Revision in einem Verfahren gegen fünf Beschuldigte eingelegt.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat beantragt, ein Verfahren gegen fünf Stuttgart-21-Gegner erneut aufzurollen. Die vier Männer und eine Frau im Alter von 19 bis 70 Jahren hatten sich wegen eines Angriffs auf einen Polizeibeamten verantworten müssen, der sich am 20. Juni 2011 ereignet hatte. Nach einer Montagsdemonstration war der Zaun an der Grundwassermanagementbaustelle für den umstrittenen Tiefbahnhof umgerissen worden und Demoteilnehmer strömten auf das Gelände.

 

Bei einem 50 Jahre alten Mann sah es das Gericht als erwiesen an, dass er den Beamten geschlagen hatte. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ein 70-Jähriger erhielt wegen versuchter Körperverletzung und Landfriedensbruchs eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von fünf Monaten, das gleiche Strafmaß verhängte das Gericht für einen 55-Jährigen wegen schweren Landfriedensbruchs. Ein 39-Jähriger muss wegen Beleidigung eine Geldstrafe zahlen, eine 19-jährige Frau wegen Hausfriedensbruchs gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte höhere Strafen beantragt, für den 50-jährigen Haupttäter hatte er ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert.