Im Fall der angezeigten Polizeibeamten gestaltet sich die Lage hingegen anders. Nur einer ist bisher angeklagt und verurteilt worden: das Gericht wies ihm gefährliche Körperverletzung nach, weil er Pfefferspray gegen Demonstranten eingesetzt hat. 38 Verfahren wurden eingestellt, den Großteil mit 97 bearbeitet die Staatsanwaltschaft noch.

 

Woran liegt das? Im Fall der Projektgegner ist die Beweisführung relativ einfach: Eine Sitzblockade bleibt eine Sitzblockade. Beim Einsatz von Wasserwerfern muss hingegen geprüft werden: "Wie stark war der Strahl? Wie war die ganze Situation? Und, gemessen an dem: war das Verhalten strafbar?", erläutert die Pressestaatsanwältin Claudia Krauth.

Prozesse der Gegner sind aufwendiger

Das Ungleichgewicht spiegelt sich auch am Amtsgericht Stuttgart wider. Es ist für die meisten Stuttgart-21-Prozesse zuständig, da dort kleinere Strafsachen verhandelt werden, auf die bis zu vier Jahre Haft stehen. Allein der Streit über das Milliardenprojekt hat dem Gericht bisher 280 zusätzliche Verfahren beschert. "Fast alle richteten sich bisher gegen S-21-Gegner", sagt der Vizepräsident Till Jakob.

Er betont: es gibt nicht nur mehr Prozesse, sondern diese sind auch aufwendiger. Würden Verfahren vor dem Strafrichter oft im Strafbefehlsweg und ganz ohne Hauptverhandlung erledigt, stellten die Verteidiger der Demonstranten häufig Anträge oder die Angeklagten selbst gäben Erklärungen ab. "Zur ordnungsgemäßen Erledigung wird daher deutlich mehr Zeit benötigt als im Durchschnitt", so Jakob.

Ungleichgewicht spiegelt sich am Amtsgericht wider

Im Fall der angezeigten Polizeibeamten gestaltet sich die Lage hingegen anders. Nur einer ist bisher angeklagt und verurteilt worden: das Gericht wies ihm gefährliche Körperverletzung nach, weil er Pfefferspray gegen Demonstranten eingesetzt hat. 38 Verfahren wurden eingestellt, den Großteil mit 97 bearbeitet die Staatsanwaltschaft noch.

Woran liegt das? Im Fall der Projektgegner ist die Beweisführung relativ einfach: Eine Sitzblockade bleibt eine Sitzblockade. Beim Einsatz von Wasserwerfern muss hingegen geprüft werden: "Wie stark war der Strahl? Wie war die ganze Situation? Und, gemessen an dem: war das Verhalten strafbar?", erläutert die Pressestaatsanwältin Claudia Krauth.

Prozesse der Gegner sind aufwendiger

Das Ungleichgewicht spiegelt sich auch am Amtsgericht Stuttgart wider. Es ist für die meisten Stuttgart-21-Prozesse zuständig, da dort kleinere Strafsachen verhandelt werden, auf die bis zu vier Jahre Haft stehen. Allein der Streit über das Milliardenprojekt hat dem Gericht bisher 280 zusätzliche Verfahren beschert. "Fast alle richteten sich bisher gegen S-21-Gegner", sagt der Vizepräsident Till Jakob.

Er betont: es gibt nicht nur mehr Prozesse, sondern diese sind auch aufwendiger. Würden Verfahren vor dem Strafrichter oft im Strafbefehlsweg und ganz ohne Hauptverhandlung erledigt, stellten die Verteidiger der Demonstranten häufig Anträge oder die Angeklagten selbst gäben Erklärungen ab. "Zur ordnungsgemäßen Erledigung wird daher deutlich mehr Zeit benötigt als im Durchschnitt", so Jakob.

Update 13.50 Uhr: Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 Steine im Schlossgarten geworfen haben. Richtig ist, dass das Innenministerium die erste Meldung des Einsatzleiters vor Ort, laut der Pflastersteine geflogen sein sollen, noch am gleichen Abend zurückgenommen hat. Statt Steinen wurden Kastanien geworfen. In einer früheren Version des Textes war von Steinwürfen die Rede. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.