Stuttgart - Der Rechtsstreit zwischen den Tierschützern von Peta Deutschland und dem Land Baden-Württemberg geht in eine neue Runde. Drei Jahre nach der Niederlage von Peta vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird jetzt die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verhandelt. Dabei geht es um die Anerkennung des Vereins durch das Land als mitwirkungs- und klageberechtigte Tierschutzorganisation. Das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU) hatte diese aus formalen Gründen verweigert, was in der ersten Instanz bestätigt wurde. Nachdem sich die Tierschützer die zunächst nicht zugelassene Berufung erstritten hatten, hoffen sie nun auf einen Erfolg in der zweiten Instanz. Vom VGH gibt es offenbar Signale, die sie optimistisch stimmen.
Ausgangspunkt des Streites, der mit harten Bandagen ausgetragen wird, ist das 2015 per Landesgesetz eingeführte Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für Tierschützer. Drei Verbände hatte das Agrarministerium im Jahr 2016 offiziell anerkannt, nicht jedoch Peta, die nach eigenen Angaben größte deutsche Tierschutz-Organisation. Es begründete dies mit der geringen Zahl an stimmberechtigten Mitgliedern und Zweifeln, ob eine „sachgerechte Aufgabenerfüllung“ gewährleistet sei. Bei Peta sieht man darin nur einen Vorwand, um dem Verein die Anerkennung zu verweigern.
Peter Hauk hält Peta für zu radikal
Tatsächlich haben Hauk und seine Beamten wiederholt zu erkennen gegeben, dass sie Peta für zu radikal halten. Laut dem Verein mit Wurzeln in den USA sind Tiere „nicht dazu da, dass wir sie essen, dass wir an ihnen experimentieren, dass wir sie anziehen, dass sie uns unterhalten, dass wir sie ausbeuten bzw. misshandeln“. Damit würden große Teile der Gesellschaft, die etwa keine Veganer seien oder Lederschuhe trügen, vom Zugang ausgeschlossen, moniert das Agrarressort. Zudem äußerte es Zweifel an der Rechtstreue von Peta, mit Blick auf die Dokumentation von Missständen im Tierschutz. Ein Peta-Sprecher hatte dies wiederholt zurückgewiesen; man sei noch nie verurteilt worden. Vor drei Jahren war die Organisation zudem erfolgreich gegen Minister Hauk vorgegangen: ein Gericht verbot ihm zu behaupten, bei Organisationen wie Peta erhielten Vorsitzende sechsstellige Gehälter.
Das Verwaltungsgericht hatte die Sichtweise des Landes bestätigt und keine Berufung zugelassen. Diese erzwang Peta mit einer Beschwerde beim VGH. Es gebe „ernstliche Zweifel“ an der Richtigkeit des Stuttgarter Urteils, befand der zuständige Senat; die Gegenargumente der Tierschützer wertete er als „schlüssig“. Vor der Verhandlung am Donnerstag nächster Woche hätten beide Seiten „sehr umfangreich vorgetragen“, sagte ein Gerichtssprecher. Beide hätten zwischenzeitlich zudem auf das Urteil reagiert – das Land mit einer Änderung des Gesetzes, Peta mit einer geänderten Satzung.
Die Mitgliederzahl als Knackpunkt
Laut dem VGH hält das Land die Ziele von Peta weiterhin für unvereinbar mit seinem Ziel, „einen gerechten Interessenausgleich zwischen dem Staatsziel Tierschutz und der grundrechtlich gewährten Nutztierhaltung“ zu schaffen. Es bemängele, dass Peta keine 500 ordentliche Mitgliedervorweisen könne und die Hürden für den Zugang nach wie vor hoch halte. Die Organisation mache dagegen geltend, sie erfülle alle Voraussetzungen für die Anerkennung. Die geforderte Mindestzahl von Mitgliedern sei unwirksam. Nach der geänderten Satzung könne jede natürliche Person Mitglied werden, „die sich zur Gewaltfreiheit gegenüber Tieren bekenne“ und sich aktiv für die Ziele von Peta einsetze. Nach früheren Angaben hat Peta in Baden-Württemberg zwar 22 000 Fördermitglieder, nur drei der insgesamt neun stimmberechtigten Mitglieder stammten aber aus dem Südwesten. Die Restriktionen hatte der Verein damit erklärt, dass man nicht unterwandert werden wolle – etwa von Metzgern oder Schlachthofbetreibern. Bei dieser Berufsgruppen sei nicht anzunehmen, dass sie die propagierte Gewaltfreiheit gegenüber Tieren unterstützten.