Peter Hauk gegen Peta – dieser Streit setzt sich jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof fort. Die Tierschützer wollen dort erreichen, doch noch offiziell anerkannt zu werden. Der Agrarminister hält sie für zu radikal.
Stuttgart - Der Rechtsstreit zwischen den Tierschützern von Peta Deutschland und dem Land Baden-Württemberg geht in eine neue Runde. Drei Jahre nach der Niederlage von Peta vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird jetzt die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verhandelt. Dabei geht es um die Anerkennung des Vereins durch das Land als mitwirkungs- und klageberechtigte Tierschutzorganisation. Das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU) hatte diese aus formalen Gründen verweigert, was in der ersten Instanz bestätigt wurde. Nachdem sich die Tierschützer die zunächst nicht zugelassene Berufung erstritten hatten, hoffen sie nun auf einen Erfolg in der zweiten Instanz. Vom VGH gibt es offenbar Signale, die sie optimistisch stimmen.