Sieben Kläger haben am Mittwoch am Verwaltungsgericht Stuttgart begründet, warum sie gegen das Land klagen. „Wenn die Zusammenkunft im Schlossgarten eine Versammlung war, dann war der Einsatz rechtswidrig“, sagte der Vorsitzende Richter.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Sieben Kläger haben am Mittwochvormittag am Verwaltungsgericht Stuttgart begründet, warum sie gegen das Land als Dienstherren der Polizei klagen: Sie hoffen, dass die Fünfte Kammer den Polizeieinsatz gegen sie am 30. September 2010 im Schlossgarten als unrechtmäßig einstufen wird. Der Vorsitzende Richter Walter Nagel machte eingangs klar, was die Kammer erkennen müsse, um zum Schluss zu kommen, dass die Kläger Recht haben. „Wenn die Zusammenkunft im Schlossgarten eine Versammlung war, dann war der Einsatz rechtswidrig“, sagte der Richter. Eine Versammlung steht unter besonderem Schutz. Die Polizei hätte dann die Teilnehmer nicht wegschicken können. Erst hätte sie von der Stadt Stuttgart als Versammlungsbehörde aufgelöst sein müssen.

 

Videos des Polizeieinsatzes als Beweismittel

An jenem Tag strömten Tausende Stuttgarter in den Park, um gegen geplante Baumfällarbeiten der Deutschen Bahn zu demonstrieren. Das Unternehmen wollte das Baufeld für die Anlage des Grundwassermanagements vorbereiten. Die S-21-Gegner demonstrierten dagegen. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, bei denen viele Menschen verletzt wurden, einige erlitten bleibende Schäden.

Es sind viele Premieren gewesen, welche das Verwaltungsgericht am Mittwoch erlebt hat. Nicht nur sind die Sicherheitsvorkehrungen besonders groß gewesen. Ähnlich wie schon bei mehreren Verfahren am Landgericht, war auch hier angeordnet, dass Justizwachleute die Besucher durchsuchen. Absperrbänder und -gitter sieht man auf den Fluren des Gerichts an der Augustenstraße, und die Wachleute erzählten, dass sie hier zum ersten Mal im Einsatz sind.

Viele im Saal kennen dieses Prozedere schon vom großen Wasserwerferprozess am Landgericht im Jahr 2014. Viele Zuhörer hatten bereits diesen besucht, und unter den sieben Klägern sind vier, die bereits dort als Nebenkläger aufgetreten waren. Die Verletzungen von zwei der sieben Kläger im aktuellen Verfahren sind die Grundlage für den Strafbefehl gegen den damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf gewesen, der im März dieses Jahres ergangen war.