War der Polizeieinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ rechtmäßig und verhältnismäßig? Diese Fragen beschäftigen von Mittwoch an das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Sieben bei dem Einsatz Verletzte klagen gegen das Land.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wahre Aktenberge haben die Richter des Verwaltungsgerichts vor sich – und zwei grundlegende Frage eines einschneidenden Datums der Stadtgeschichte zu beantworten: Ist der Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegen Stuttgart-21-Gegner rechtmäßig gewesen? Und war er verhältnismäßig? Am Mittwoch beginnt der Prozess über diese beiden Fragen am Stuttgarter Verwaltungsgericht.

 

Sieben Verletzte klagen gegen das Land

Bei dem Einsatz vor gut fünf Jahren wurden etliche Gegner des Milliardenprojekts verletzt. Sie stellten sich in den Weg, als die Polizei einen Baustellenbereich absperren sollte. In dem gesperrten Bereich fällte die Deutsche Bahn später Bäume und richtete die Baustelle für das Grundwassermanagement ein. Die Polizei ging in dem aus dem Ruder gelaufenen Einsatz mit Schlagstöcken und Pfefferspray sowie mit Wasserwerfern gegen die Demonstranten vor. In den Reihen der Gegner wurden mehrere Menschen schwer an den Augen verletzt. Sieben Kläger aus ihren Reihen wollen die Rechtmäßigkeit nun untersucht wissen. Sie klagen gegen das Land Baden-Württemberg. Vier von ihnen waren bereits im großen Wasserwerferprozess im vergangenen Jahr als Nebenkläger aufgetreten, unter ihnen auch der Rentner Dietrich Wagner, der durch einen Wasserstoß schwerste Augenschäden erlitten hatte.

Dienstrechtliche Konsequenzen für die Polizei sind möglich

Die Entscheidung kann weitreichende Folgen haben. Zum einen wäre eine Entscheidung, dass der Einsatz so nicht hätte stattfinden dürfen und die Mittel unverhältnismäßig gewählt waren, eine Grundlage für Schadensersatzforderungen der damals verletzten Demonstranten. Zum anderen müsste die Polizei dann dienstrechtliche Konsequenzen gegen beteiligte Beamte in ihren eigenen Reihen prüfen.

Der Polizeieinsatz beschäftigt die Justiz nicht zum ersten Mal. Mehrere Wasserwerferfahrer wurden mit Strafbefehlen belegt, auch der ehemalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf erhielt im Frühjahr einen Strafbefehl.

Bisher hat das Verwaltungsgericht für das Verfahren vier Verhandlungstermine bis Ende November festgelegt. Es verhandelt die fünfte Kammer unter dem Vorsitze des Richters Walter Nagel.

Eine Multimedia-Reportage zum fünften Jahrestag des "schwarzen Donnerstag" finden Sie hier!