Die größte Verfassungsänderung in der Geschichte von Russland ist am Dienstag angenommen worden. Damit ist Weg frei für eine neue Amtszeit von Wladimir Putin ab 2024.

Moskau - Das russische Parlament hat nach einer Rede von Kremlchef Wladimir Putin den Weg freigemacht für eine neue Amtszeit des Präsidenten ab 2024. Die Staatsduma nahm die größte Verfassungsänderung in der Geschichte des Landes am Dienstag an. In der zweiten und entscheidenden von drei Lesungen stimmten 382 der 450 Abgeordneten am Dienstag für das geänderte Grundgesetz. Es gab 44 Enthaltungen. Die Kommunisten hatten insbesondere kritisiert, dass die Zählung von Putins bisherigen Amtszeiten mit Annahme der neuen Verfassung annulliert werde.

 

Der 67-jährige Putin kann damit 2024 erneut als Präsident kandidieren - das Amt hat künftig deutlich mehr Vollmachten als bisher. Laut aktueller Verfassung hätte er nicht noch einmal antreten dürfen im Rennen um das höchste Staatsamt in Russland. Er zeigte sich in seiner Rede nun erstmals offen für ein weiteres Regieren, weil er nach vielen Reisen im Land gespürt habe, dass das Volk ihn weiterhin im Kreml sehen wolle.

Opposition kritisiert Tempo bei Verfassungsänderung

Eine dritte, rein technische Lesung der neuen Verfassung ist bereits für diesen Mittwoch angesetzt. Die außerparlamentarische Opposition kritisiert das hohe Tempo, mit dem die Verfassungsänderung durchgezogen wird. Sie wirft Putin einen „Staatsstreich“ vor.

Putin hatte in seiner Rede am Dienstag erstmals gesagt, dass er einer Annullierung der bisherigen vier Amtszeiten zustimme, wenn das auch der Verfassungsgerichtshof so entscheide. Zudem betonte er, dass es eine Volksabstimmung am 22. April über die Verfassung gebe. Nur bei einem „Ja“ werde das Grundgesetz auch in Kraft treten, betonte er.

Der Ex-Geheimdienstchef wurde vor 20 Jahren erstmals Präsident. Bis 2008 absolvierte er zwei Amtszeiten, wurde dann Regierungschef. Nach einer Verfassungsänderung für eine Verlängerung der Amtszeit auf sechs Jahre wurde er 2012 wieder in den Kreml gewählt. Das aktuelle Grundgesetz erlaubte bisher zwei Amtszeiten „hintereinander“, weshalb Putin sich nach einer Pause damals neu wählen ließ.