Ein schärferes Polizeigesetz jagt das nächste. Was das bringt, bleibt im Dunkeln. Deshalb ist es Zeit zum Innehalten, fordert der StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Die Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz kommt zur rechten Zeit. Gerade einmal ein Jahr ist es her, dass der Landtag der Polizei mehr Überwachungsinstrumente an die Hand gab als jemals zuvor. Und schon plant Innenminister Thomas Strobl die nächste Gesetzesverschärfung. Die Bundesländer überbieten einander, die Bayern geben sich wie immer besonders breitschultrig – und das alles im Zeichen der Terrorgefahr, aber keineswegs durchweg beschränkt darauf.

 

Dabei wäre es an der Zeit, erst einmal durchzuatmen und eine Zwischenbilanz zu erstellen. Was bringt denn – zum Beispiel – die ganze Onlinedurchsucherei? Die Polizei hält sich diesbezüglich ziemlich bedeckt, was nicht zu dulden ist, weil ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff nicht nur in seiner rechtstheoretischen, sondern auch in seiner tatsächlichen Dimension öffentlich verhandelt werden muss. Im Fall der speziellen Spähsoftware, welche die baden-württembergische Polizei für den präventiven Einsatz benötigt, ist nicht einmal sicher zu sagen, ob es diesen Trojaner überhaupt gibt. Wenn es ihn aber gibt, dann gilt auch für der Sachverhalt, den sich jetzt die Verfassungsrichter anschauen sollen: Es werden Sicherheitslücken in Computersystemen genutzt, welche der Staat beseitigen, nicht ausnutzen sollte.