Die KFZ-Innung Region Stuttgart und ihr Anwalt glauben, dass das Fahrverbot für bestimmte Diesel in der Landeshauptstadt und Gerichtsurteile dazu die Grundrechte von acht Klägern verletzen. Deshalb erheben sie nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Lokales: Alexander Ikrat (aik)

Stuttgart - Martin Pagenkopf hat eine positive Einstellung zum Geschäft. Die Niederlagen vor zwei Gerichten waren für den ehemaligen Bundesverwaltungsrichter nur Etappen. Sowohl die Ablehnung seiner Eilanträge gegen die stufenweise Einführung des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro IV und schlechter durch das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch die Beschwerden gegen die Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. „Unser Ziel war immer, nach Karlsruhe zu gehen“, sagt Pagenkopf, der im Auftrag der KFZ-Innung Region Stuttgart sieben Autofahrer und ein Autohaus vertritt.

 

Vorwurf: Verbot ohne gesetzliche Grundlage

Der Jurist erklärte am Freitag in Stuttgart, weshalb er nach Zugang der Begründung der Mannheimer Richter am 22. Juli fristgerecht innerhalb von vier Wochen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werde. Pagenkopf sieht die „allgemeine Handlungsfreiheit“ seiner Mandanten eingeschränkt. Das Autohaus sei von vielen Kunden nicht mehr erreichbar, der Rentner mit eher geringem Budget soll ein neues Auto finanzieren, andere könnten Fahrdienste für ihre Enkel nicht mehr leisten. „Wenn dies durch ein Fahrverbot eingeschränkt werden soll, muss das rechtssicher gemacht werden“, sagt Pagenkopf. Die Umsetzung des Fahrverbots sei aber ohne gesetzliche Regelung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit in Verwaltungsvorschriften erfolgt – was nicht in Ordnung sei.

Dass Verkehrszeichen „beiläufig erfassbar sein“ müssten, was im aktuellen Fall auch die Stuttgarter Richter nicht ganz so sehen, findet Pagenkopf überhaupt nicht eingelöst. Er findet sogar, dass die Richter sich widersprechen, weil sie die Schilder in der Begründung für Auslegungssache hielten und weil sie schreiben, dass allenfalls einige Autofahrer aus dem Ausland die Schilder „mangels Kenntnis der nationalen Debatte“ nicht verstünden. „Das hieße ja, ich muss mich auf eine Fahrt Fahrt zum Beispiel von Köln nach Stuttgart vorbereiten“, schließt der Jurist und wittert Willkür in der Argumentation.

Hat der falsche Richter gesprochen?

Das Urteil widerspreche zudem dem Grundsatz, dass der richtige Richter urteilen müsse. Die Argumentation der Kläger habe sich aus dem Straßenverkehrsrecht gespeist, geurteilt habe aber der Senat für Umweltrecht, was Pagenkopf gar nicht recht ist: „Das Straßenverkehrsrecht ist nicht Sache des Immissionsschutzgesetzes“, sagt er. In diesem seien seit einer Änderung Ende März auch Euro-IV-Diesel mit einem bestimmten Schadstoffausstoß von Verboten ausgenommen, was die Stuttgarter Regelung nicht berücksichtige. Alles Gründe, warum die Kläger glauben, doch noch Recht bekommen zu können.

Ebenfalls Anfang Juli war ein Fellbacher Autohändler vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gescheitert. Nach Angaben der Innung wird auch dazu eine Verfassungsbeschwerde geprüft.