Vom Spruch des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Renate Künast dürfen sich viele angesprochen fühlen. Die Meinungsfreiheit rechtfertigt keine grobschlächtigen Beleidigungen. Das könnte der erste Schritt zu einer Rekultivierung des öffentlichen Diskurses sein, hofft StZ-Autor Armin Käfer

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Im Internet herrscht keine Narrenfreiheit. Und Volksvertreter sind keine Schießbudenfiguren, an denen sich wie auch immer verärgerte Bürger nach Belieben abreagieren dürfen. Mit diesen zwei Sätzen lässt sich die Karlsruher Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin Renate Künast wegen einer Serie grobschlächtigster Beleidigungen in Digitalforen zusammenfassen.