Im Landtag kommt es zu einer ganz großen Koalition. Grüne, CDU, SPD und FDP schließen sich bei einer Personalie zusammen, um einen AfD-Kandidaten zu verhindern.
So viel Übereinstimmung ist selten. Im Landtag von Baden-Württemberg haben sich alle Parteien zusammengetan, um sich in einer Personalentscheidung gegen die AfD zu positionieren. Grüne, CDU, SPD und FDP haben am Dienstag Rami Suliman als Kandidaten für eine vakante Position am Verfassungsgerichtshof des Landes nominiert. Er soll dort auf Sabine Reger folgen, die im Januar überraschend verstorben war. Reger war von der AfD nominiert worden. Die AfD hatte mit Thomas Hartung auch erneut einen Kandidaten benannt.
Die Wahl gilt als sicher
Suliman ist Unternehmer, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Pforzheim und Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland. Seine Wahl gilt bei der breiten, fraktionsübergreifenden Zustimmung als sicher – sie sollte noch am Mittwoch im Landtag erfolgen. Man setze damit ein klares Zeichen: „Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Manuel Hagel (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Hans-Ulrich Rülke (FDP) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Er habe ohne langes Nachdenken sofort „Ja“ gesagt, als er gefragt wurde, sagte Rami Suliman unserer Zeitung. „Das ist eine große Ehre für mich, als Mensch, und als Vertreter der Jüdischen Gemeinden und anderer Minderheiten.“ Nun hoffe er darauf genügend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Aufgabe zu bekommen: „Ich bin gespannt darauf, was mich dort erwartet“.
Drei Richter sind keine Juristen
Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen sollen explizit keine ausgebildeten Juristen sein. Zu dieser Gruppe wird künftig auch Suliman zählen. Vorsitzender des Gerichts ist derzeit Malte Graßhof, der auch Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim ist.
Das Zusammenwirken der vier Parteien hatte sich abgezeichnet. Gemäß Landesverfassung hätte die vakante Richterstelle bereits zum 5. April besetzt werden sollen. Eine Abstimmung über den bis vor kurzem einzigen Kandidaten, nämlich den der AfD, wurde jedoch nie auf die Tagesordnung gesetzt. Das Gericht hat jedoch Ersatzkandidaten und blieb so arbeitsfähig.