Verfassungsgerichtshof „Wir dürfen keine Politik machen“

Gerichtspräsident Malte Graßhof vor dem Landeswappen. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Das Landesverfassungsgericht wird 70. Gerichtspräsident Malte Graßhof erklärt, wie wichtig unterschiedliche politische Einstellungen im Gericht sind.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Das Landesverfassungsgericht ist nur Wenigen ein Begriff. Doch ohne dieses Gericht sei der moderne Staat nicht denkbar, sagt dessen Präsident Malte Graßhof. Ein Gespräch über die Rolle von Gericht und Parteien, Erfolgsaussichten von Klagen und spannende Momente im Beratungszimmer.

 

Herr Graßhof, fast alle Gerichte wollen mehr Richter. Sie haben neun und werden nicht mehr bekommen. Ist alles in bester Ordnung?

Der Verfassungsgerichtshof ist in der Tat etwas Besonderes. Die Zahl der Richter steht in der Verfassung. Aber es gibt bei uns ja nicht nur die Richter. Ein wichtiger Teil der Arbeit wird von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorbereitet, das sind zu uns abgeordnete Richter aus der Justiz. Da sind wir mit drei Vollzeitstellen ordentlich aufgestellt. In der Gerichtsverwaltung dürfte es aber gerne noch etwas mehr Unterstützung geben.

Der Bekanntheitsgrad dieses Gerichts hält sich in Grenzen. Sie sind dessen Präsident. Werden Sie manchmal mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts verwechselt?

Wenn ein Hotelzimmer auf „Verfassungsgerichtshof“ reserviert ist, werde ich schon einmal gefragt, ob ich jetzt aus Karlsruhe komme. Wir sind in der Tat ein eher unbekanntes Verfassungsorgan.

Braucht man Sie dann überhaupt?

Unbedingt.

Warum?

Die Ausübung staatlicher Herrschaft ist durch die Verfassung geregelt. Wir haben Rechtsnormen, die das Verhältnis von Parlament zu Regierung, von Regierung zu Rechtsprechung regeln. Wenn es Streit über diese Normen gibt, muss man sie auslegen. Das kann nur ein unabhängiges Gericht machen. Der moderne Verfassungsstaat ist nicht ohne Verfassungsgericht denkbar.

Graßhof vor der Hausbibliothek Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Seit 2013 dürfen im Land auch Bürger eine Verfassungsbeschwerde erheben. Wie ist das angenommen worden?

Wir erhalten im Schnitt 60 bis 70 Verfassungsbeschwerden im Jahr. Das ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern, vor allem zu den östlichen, nicht so viel. In Baden-Württemberg wird generell nicht so viel geklagt.

Wie viele dieser Beschwerden hatten Erfolg?

Von mehr als 800 Verfassungsbeschwerden seit 2013 hatten 35 zumindest teilweise Erfolg. Das ist eine Quote von etwa 4,5 Prozent, doppelt so hoch wie in Karlsruhe.

Sind Sie weniger streng?

Wir sind sicher nicht bewusst weniger streng, aber oft schneller. Deswegen kommen Anwälte vielleicht lieber zu uns.

Gibt es ein Wahlrecht, ob man nach Karlsruhe oder nach Stuttgart geht?

Das Verhältnis von Landesverfassung zum Grundgesetz ist kompliziert, damit auch das Verhältnis vom Landesverfassungsgericht zum Bundesverfassungsgericht. Immer wenn es um Akte der Bundesstaatsgewalt geht, kann man nur das Bundesverfassungsgericht anrufen. Bei einem Landesgesetz oder der Entscheidung eines Landesgerichts kann man zu uns kommen, muss aber nicht. Dann ist oft auch der Weg nach Karlsruhe offen. Der Prüfungsmaßstab der Gerichte ist aber unterschiedlich: Das Bundesverfassungsgericht prüft anhand des Grundgesetzes, der Verfassungsgerichtshof anhand der Landesverfassung.

Unterschiede gibt es auch bei der Richterwahl. Sie werden mit einfacher Mehrheit vom Landtag gewählt, in Karlsruhe müssen zwei Drittel von Bundestag oder Bundesrat zustimmen. Was ist besser?

In der Vergangenheit hat das fast keine Rolle gespielt, es gab in Baden-Württemberg in der Regel große Mehrheiten. Das Entscheidende neben dem rechtlichen Quorum ist die politische Kultur. Das bedeutet, dass das Verfassungsgericht parteiübergreifend ausgewogen besetzt wird.

Bedeutet parteiübergreifend, dass alle Parteien eine Rolle spielen?

Ich finde es wichtig, dass ein Verfassungsgericht im Grundsatz politisch ausgewogen besetzt ist. Wir sind aber kein Parlament in Gerichtsgestalt. Unterschiedliche Grundeinstellungen und Charaktere bringen uns weiter, eine bunte Mischung eben. Wichtig ist der Wille zur Einigung, wenn wir die Verfassung auslegen. Wer extreme Ansichten hat, wer nicht kompromissbereit ist, wer eine eigene Agenda hat, der gehört nicht an dieses Gericht.

Sie agieren an der Grenze zwischen Politik und Recht. Gibt es Grenzen, die ein Gericht nicht überschreiten darf?

Ja, natürlich. Wir sind ein Gericht, das heißt wir orientieren uns an der Verfassung und arbeiten methodisch mit den Kriterien der Rechtswissenschaften. Nur so lange sind wir legitimiert. Man darf nie den Schritt über die Grenze gehen und ein Ergebnis politisch begründen. Schon dieser Eindruck darf nicht entstehen. Wir dürfen keine Politik machen.

Welche Entwicklung im Verfassungsrecht ist derzeit besonders relevant?

Wir hatten in den letzten Jahren viele neue Fragen im Staatsorganisationsrecht. Das ist eigentlich immer so, wenn eine neue politische Partei die Bühne betritt. Da wird einiges in Frage gestellt: Das war seinerzeit bei den Grünen so, auch den Linken und der Piratenpartei, nun bei der AfD.

Haben Sie ein konkretes Beispiel?

Die Entscheidung zur Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung zum Beispiel. Die AfD machte ein Recht auf Benennung von Kuratoriumsmitgliedern geltend. Wir haben entschieden, dass sie zwar einen Vorschlag machen kann, der Landtag diesem Vorschlag aber bei der vorgesehenen Wahl nicht folgen muss.

War das zuvor nicht so?

Das kann man gar nicht sagen – diese Frage hatte sich einfach so noch nicht gestellt.

Wann wird es für Sie persönlich richtig spannend auf der Richterbank?

Besonders spannend finde ich die erste Beratung eines Verfahrens. Wenn man zum ersten Mal mitbekommt, wie die Kolleginnen und Kollegen auf einen Fall blicken. Ob vielleicht jemand auf eine neue Idee kommt, die man selber nicht hatte.

Sie haben Berufsrichter und juristische Laien im Gericht. Gibt es da strukturelle Unterschiede bei der Rechtsfindung?

Von der Denkweise her durchaus. Berufsrichter denken eher in Rechtsprechungslinien, orientieren sich daran, was das Gericht zuvor entschieden hat. Professoren sind da oft konzeptionell freier. Von den Nicht-Juristen kommt der gesunde Menschenverstand ins Spiel, sie hinterfragen auch juristische Routinen. Das tut uns gut.

Haben Sie schon mal an einer Entscheidung gezweifelt?

Es gibt viele Verfahren, die sind juristisch nicht eindeutig, bei denen weiß man nicht sofort was richtig ist. Da ist es wichtig, offen zu sein für andere Argumente. Das kann dann ein langer Prozess der Entscheidungsfindung werden. Dass ich an einem Urteil, das unterschrieben und verkündet ist, im Nachhinein noch zweifele, ist mir beim Verfassungsgericht aber noch nicht vorgekommen.

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