Unser Grundgesetz gilt nicht nur für Deutsche und in Deutschland, sondern auch für Ausländer im Ausland, sagt das Bundesverfassungsgericht. Damit setzt es dem Bundesnachrichtendienst Grenzen und erschwert dessen Spionagearbeit. Das wegweisende Urteil birgt allerdings potenzielle Sicherheitsrisiken, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Weltraumtheorie ist nunmehr perdu. Ihre Schlussfolgerungen waren so abenteuerlich, wie der Name schon erahnen lässt. Sie reklamierte für den Bundesnachrichtendienst (BND), dass die von ihm betriebene Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland sich gewissermaßen in einem rechtsfreien Raum bewege. Da diese Kommunikation via Satelliten übertragen werde, welche sich im All und damit nicht in der Sphäre des Grundgesetzes befänden, sei auch der deutsche Auslandsgeheimdienst von dessen Rechtsprinzipien unbehelligt. Diese Lesart hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zu einer unzulässigen Fiktion erklärt.