Verfassungsschutz bekommt Recht Über die AfD urteilen in letzter Instanz die Wähler

Schlappe vor Gericht: die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Foto: /Political-Moments

Die AfD unterliegt vor Gericht. Der Rechtsstaat erweist sich als wehrhaft. Das reicht aber nicht. In letzter Instanz werden die Wähler über die rechtsextreme Partei urteilen, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Damit kein Missverständnis aufkommt: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen AfD bedeutet kein Parteiverbot. Es könnte aber eine Stufe auf dem Weg dorthin sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bescheinigt dem Verfassungsschutz aber, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, die AfD für rechtsextremistisch und damit für eine Partei zu halten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Deren Einfluss einzudämmen, ist aber nicht in erster Linie Aufgabe des Verfassungsschutzes. Darum müssen sich alle kümmern, die unsere Demokratie für schützenswert halten – zuvörderst die Parteien in Regierungsverantwortung.

 

Wenn dieses Urteil Rechtskraft erlangt, steht es dem Verfassungsschutz frei, die AfD mit geheimdienstlichen Methoden zu überwachen. Wenn es Belege gibt, die ein Verbot dieser Partei der Fremdenfeindlichkeit, der Intoleranz und der Demokratieverachtung rechtfertigen würden, müssten sie sich auf diese Weise beschaffen lassen. Wann, wenn nicht dann, wäre zu entscheiden, ob ein solches Verbot sinnvoll und juristisch erfolgversprechend ist. Ein erster Schritt könnte auch das Verbot einzelner, besonders radikaler Landesverbände sein – wahlweise ein Stopp der Geldzuflüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diesen Weg hatte das Bundesverfassungsgericht in der Auseinandersetzung um ein NPD-Verbot aufgezeigt. Eine wehrhafte Demokratie darf solche administrativen Methoden nicht außer acht lassen, um sich ihrer Feinde zu erwehren. In erster Linie sollte sie aber auf ihre politische Wehrhaftigkeit vertrauen.

Partei der Vaterlandsverräter

Für deren Effektivität gibt es aktuelle Beispiele: Bundesweit sind hunderttausende auf die Straße gegangen, um zu demonstrieren, dass die schweigende Mehrheit mit Deutschtümelei, Fremdenhass und nationalistischer Borniertheit nichts im Sinn hat. Die Umfragewerte der AfD befinden sich seither im Sinkflug. Einem Thüringer Provinzpolitiker der CDU ist es gelungen, den AfD-Radikalen Björn Höcke vor laufender Fernsehkamera zu entzaubern. Wenn die AfD im politischen Diskurs eine so schlechte Figur abgibt wie Höcke beim TV-Duell, braucht es kein Verbot. Zudem ist die Rechtsaußenpartei dabei, sich selbst zu demolieren: Spionagevorwürfe nähren den Verdacht, bei den vollmundigen Patrioten könnte es in Wirklichkeit sich um Vaterlandsverräter handeln. Dieser Eindruck drängt sich ohnehin jedem auf, der zu Ende denkt, was ein Dexit wirtschaftlich anrichten würde, wovon viele in der AfD faseln und worauf deren Wahlprogramm letztlich hinausläuft.

Sumpfblüte der gesellschaftlichen Polarisierung

Die AfD hat ihre beste Zeit gerade hinter sich, ist aber noch keineswegs erledigt. Leider ist zu befürchten, dass sie bei der Europawahl zulegen kann, bei den drei Landtagswahlen im Herbst stärkste Partei wird – und von dem daraus erwachsenden Chaospotenzial profitieren dürfte. Sie wird erst dann für die Wähler uninteressant, wenn die Regierungen in Bund und Ländern sich um die Probleme kümmern, aus denen die AfD ihre Phrasen schmiedet. Ein Anfang ist immerhin gemacht: Die drastisch gesunkene Zahl illegaler Grenzübertritte infolge verschärfter Kontrollen zeigt, dass der Staat handlungsfähig ist, wenn er sich dazu entscheidet.

Die AfD ist die Sumpfblüte einer gesellschaftlichen Polarisierung, die sich nicht von heute auf morgen überwinden lässt. Die Polarisierung wird auch nicht nur von rechts befeuert. Sie zerstört die Demokratie, auch wenn sie sich in Gewaltakten gegen AfD-Wahlkämpfer Bahn bricht. Eine wehrhafte Demokratie erfordert das Engagement aller, die Politik nicht mit Handgreiflichkeiten oder primitiver Hetze verwechseln.

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