Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Schon im Juli hatten sich die Innenminister der Union auf ein Papier verständigt, das eine „Kulturrevolution“ in der Sicherheitsbranche verhieß. Der Verfassungsschutz müsse sich künftig an den Prinzipien Offenheit, Transparenz und Kooperation orientieren, so die zentrale Forderung. Die Unionsminister sprachen sich dafür aus, die Pflicht festzuschreiben, relevante Informationen zu teilen. Zudem wollen sie die Speicherfristen einschlägiger Daten von fünf auf fünfzehn Jahre verlängern und das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ der Verfassungsschützer ausbauen, eine Art Datenverbund. An diese Vorschläge knüpft Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mit seinem Reformkonzept an.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in der vergangenen Woche eigene Forderungen präsentiert. Sie will alle 230 Verfassungsschützer, die sich um Rechtsextremismus kümmern, nach Berlin umsiedeln. Dorthin solle auch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus verlegt werden. Die Sozialdemokraten wollen zudem den Einsatz von V-Leuten gesetzlich regeln und der Genehmigung durch die G-10-Kommission des Parlaments unterwerfen. Sie machen sich auch für eine stärkere Zentralisierung des Verfassungsschutzes stark und sprechen sich dafür aus, die parlamentarische Kontrolle zu verbessern.

Bundesamt soll sich um gewaltbereite Extremisten kümmern

Einige der SPD-Vorschläge decken sich mit den Plänen des Bundesinnenministers. Nach Informationen führender Sicherheitsexperten will Friedrich die zentrale Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Lasten der Länder stärken. Das Bundesamt soll sich vor allem um gewaltbereite Extremisten kümmern, die Länderkollegen eher um harmlosere radikale Kräfte. Friedrich halte es für notwendig, die Überwachung nicht an Organisationen festzumachen, weil diese sich rasch ändern können, sondern an Personen und spezifischen Fallkonstruktionen. Das sind Lehren aus den Erfahrungen mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“.

Nach dem Konzept des Bundesinnenministers soll es künftig einheitliche Vorgaben für den Einsatz von V-Leuten geben. Die für den Staat arbeitenden Spitzel sollen zentral erfasst werden und einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Dem Vernehmen nach will Friedrich damit die G-10-Kommission des Bundestags betrauen, hält aber auch einen Richtervorbehalt für denkbar.

Schon im Juli hatten sich die Innenminister der Union auf ein Papier verständigt, das eine „Kulturrevolution“ in der Sicherheitsbranche verhieß. Der Verfassungsschutz müsse sich künftig an den Prinzipien Offenheit, Transparenz und Kooperation orientieren, so die zentrale Forderung. Die Unionsminister sprachen sich dafür aus, die Pflicht festzuschreiben, relevante Informationen zu teilen. Zudem wollen sie die Speicherfristen einschlägiger Daten von fünf auf fünfzehn Jahre verlängern und das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ der Verfassungsschützer ausbauen, eine Art Datenverbund. An diese Vorschläge knüpft Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mit seinem Reformkonzept an.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in der vergangenen Woche eigene Forderungen präsentiert. Sie will alle 230 Verfassungsschützer, die sich um Rechtsextremismus kümmern, nach Berlin umsiedeln. Dorthin solle auch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus verlegt werden. Die Sozialdemokraten wollen zudem den Einsatz von V-Leuten gesetzlich regeln und der Genehmigung durch die G-10-Kommission des Parlaments unterwerfen. Sie machen sich auch für eine stärkere Zentralisierung des Verfassungsschutzes stark und sprechen sich dafür aus, die parlamentarische Kontrolle zu verbessern.

Bundesamt soll sich um gewaltbereite Extremisten kümmern

Einige der SPD-Vorschläge decken sich mit den Plänen des Bundesinnenministers. Nach Informationen führender Sicherheitsexperten will Friedrich die zentrale Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Lasten der Länder stärken. Das Bundesamt soll sich vor allem um gewaltbereite Extremisten kümmern, die Länderkollegen eher um harmlosere radikale Kräfte. Friedrich halte es für notwendig, die Überwachung nicht an Organisationen festzumachen, weil diese sich rasch ändern können, sondern an Personen und spezifischen Fallkonstruktionen. Das sind Lehren aus den Erfahrungen mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“.

Nach dem Konzept des Bundesinnenministers soll es künftig einheitliche Vorgaben für den Einsatz von V-Leuten geben. Die für den Staat arbeitenden Spitzel sollen zentral erfasst werden und einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Dem Vernehmen nach will Friedrich damit die G-10-Kommission des Bundestags betrauen, hält aber auch einen Richtervorbehalt für denkbar.

Friedrich: Abwehrzentren nicht allesamt in Berlin unterbringen

Der Bundesinnenminister will nach Informationen aus Sicherheitskreisen das bei der Abwehr islamistischer Terrorgefahren erprobte Prinzip der Gemeinsamen Abwehrzentren aller Sicherheitsbehörden auf sämtliche Arbeitsbereiche des Verfassungsschutzes ausdehnen. Für den Rechtsextremismus ist das bereits beschlossene Sache.

Vergleichbare Zentren sollen demnach für Spionage, Sabotage, Linksextremismus und Cyberkriminalität geschaffen werden. Anders als die SPD hält Friedrich es offenbar aber nicht für erforderlich, diese Zentren allesamt in Berlin unterzubringen. Es gebe „derzeit überhaupt keine Notwendigkeit, mit irgendwelchen Verlagerungsdebatten für Unruhe zu sorgen“, so ein Sicherheitsexperte. Friedrich will den Verfassungsschutz zu mehr Öffentlichkeitsarbeit verpflichten. Zudem spricht er sich laut Konzept des Ministeriums für eine „Verstärkung der Information des Deutschen Bundestags aus“. Ein Insider: „Wir wollen uns nicht darauf beschränken, einmal im Jahr den Verfassungsschutzbericht vorzulegen.“