Verfolgungsfahrten in und um Stuttgart Waghalsige Fluchtversuche vor der Polizei

Das Ende einer Verfolgungsfahrt am 21. Juni an der B 27 bei Möhringen – die Ermittlungen dauern noch immer an. Foto: 7aktuell.de/Oskar Eyb

Wer Streifenwagenbesatzungen zu Verfolgungsjagden zwingt, begeht juristisch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Die Strafen dafür sind verschärft worden – dennoch gibt es unverkennbar einen steigenden Trend.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Vom Streifenwagen 3/233 bleibt nur ein Haufen Schrott. Der E-Klasse-Mercedes der Verkehrspolizei, Baujahr 2021, 194 PS, ist an der Front völlig zertrümmert, die Folge eines Aufpralls auf den Fahrbahnteiler der B-27-Ausfahrt Fasanenhof im Süden Stuttgarts. Drei verletzte Insassen, 85 000 Euro Schaden. Das Ende einer Verfolgungsfahrt – und trauriger Höhepunkt einer Reihe von waghalsigen Fluchten vor der Polizei. Die Fallzahlen nehmen zu.

 

Die Akten zum Unfall eines Streifenwagens der Stuttgarter Polizei am 21. Juni dieses Jahres sind noch nicht geschlossen. „Die Person des Fahrers sowie nähere Umstände zu der Verfolgungsfahrt sind nach wie vor Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen“, sagt Steffen Grabenstein, Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, das aus Neutralitätsgründen den Vorgang vor drei Monaten übernommen hatte.

Fahndungsfall grauer Skoda

Es ist ein sonniger Dienstagnachmittag, gegen 16 Uhr, als eine Streifenwagenbesatzung – zwei Polizisten im Alter von 30 und 50 Jahren sowie eine 21-jährige Auszubildende auf dem Rücksitz – in der Heinestraße in Degerloch ein verdächtiges Fahrzeug sichtet. Ein grauer Skoda Kamiq, besetzt mit zwei Männern. Der Wagen soll kontrolliert werden – doch der Fahrer rast Richtung Autobahn davon.

Kurz vor dem Echterdinger Ei schlägt der Skoda-Fahrer einen überraschenden Haken nach rechts, auf die Ausfahrtrampe zum Gewerbegebiet Fasanenhof. Der Streifenwagen hinter ihm versucht zu folgen – und prallt gegen den Fahrbahnteiler. Die drei Insassen werden teils erheblich verletzt. Der Skoda aber entkommt.

Mehr Verurteilungen über den Raserparagrafen

Wer waghalsig vor der Polizei flüchtet, muss mit härteren Strafen rechnen. Da geht es nicht mehr nur um Straßenverkehrsgefährdung, sondern mittlerweile auch um den verschärften Raserparagrafen 315 d, der verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Freiheitsstrafen belegt. Der Trend geht nach oben.

Das ergibt sich aus den letzten Zahlen, die das Landesjustizministerium zum Thema erhoben hat. Hatte es 2018 im Südwesten noch 155 Verurteilungen nach dem sogenannten Raserparagrafen gegeben, so waren es im Jahr darauf bereits 252. Im ersten Halbjahr 2020 deuteten 151 Verurteilungen eine Verdoppelung des 2018er-Werts an. Im ersten Halbjahr 2021 waren es schon 236 Urteile. Weitere Daten wurden nicht mehr erhoben. Landesweit gab es von 2019 bis Mai 2020 bei nachgewiesenen Wettrennen und Fluchten drei Tote und 21 Verletzte. Binnen zweieinhalb Jahren wurden 113 Geldstrafen und 15 Freiheitsstrafen rechtskräftig verhängt.

Die Serie bricht nicht ab

Werden Straßen immer öfter zur Rennstrecke? „Wir gehen davon aus, dass es sich in den letzten Jahren um keinen Anstieg der Fallzahlen handelt, sondern um eine Erhellung des Dunkelfelds“, sagt Renato Gigliotti, Sprecher des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium. Vieles bleibt tatsächlich im Dunkeln: Wie oft die Polizei illegale Kfz-Rennen aufspürt oder flüchtige Täter verfolgen muss, wird statistisch nicht erfasst.

Doch auch nach dem 21. Juni gehen die wilden Verfolgungsjagden weiter. Am Montag raste ein 28-jähriger BMW-Fahrer der Polizei auf der A 81 davon, nachdem er im Engelbergtunnel bei Leonberg (Kreis Böblingen) aufgefallen war. Er entkam, wurde aber in Korntal-Münchingen aufgespürt. Er hatte keinen Führerschein. Den hatte auch ein 25-jähriger BMW-Fahrer nicht, der auf der B 10 bei Deizisau (Kreis Esslingen) vor einer Streife flüchtete.

Unbekannt blieb ein Motorradfahrer in Plochingen (Kreis Esslingen), der einer Streife gleich zweimal entkam. Davor musste in Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg) ein Polizist zur Seite springen, als eine alkoholisierte 30-jährige Jeep-Fahrerin türmte. Ein 23-Jähriger raste auf der Flucht mit Tempo 100 durch Böblingen. Nach der Flucht eines Skoda-Fahrers nachts in der Cannstatter Straße in Stuttgart traf die Polizei am Ende auf einen berauschten 15-Jährigen.

Die Spur führt zum Flughafen

Die Frage, wer der Skoda-Fahrer auf der B 27 im Bezirk Möhringen war, ist wohl nicht so leicht zu beantworten. Zwar konnte so manches geklärt werden: „Bei dem Fluchtfahrzeug handelte es sich um einen Mietwagen“, sagt Polizeisprecher Steffen Grabenstein, „und der wurde sogar planmäßig nach Ende der Mietzeit am Flughafen Stuttgart zurückgegeben, am Tag nach dem Unfall.“

Das nützte aber nur bedingt etwas. Der Wagen selbst hatte keine Unfallspuren. Und die Person, die den Wagen gemietet und zurückgegeben hatte, passte auch nicht im Entferntesten auf die Beschreibung der beiden unbekannten Männer. „Der Wagen ist von einer Frau gemietet worden“, sagt Grabenstein. An wen sie das Auto weitergegeben hatte – darüber kann Grabenstein nur mit den Schultern zucken. Hinter dem Fall scheint noch viel mehr zu stecken. Keine Frage: Die Ermittlungen dauern an.

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