Wer Streifenwagenbesatzungen zu Verfolgungsjagden zwingt, begeht juristisch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Die Strafen dafür sind verschärft worden – dennoch gibt es unverkennbar einen steigenden Trend.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Vom Streifenwagen 3/233 bleibt nur ein Haufen Schrott. Der E-Klasse-Mercedes der Verkehrspolizei, Baujahr 2021, 194 PS, ist an der Front völlig zertrümmert, die Folge eines Aufpralls auf den Fahrbahnteiler der B-27-Ausfahrt Fasanenhof im Süden Stuttgarts. Drei verletzte Insassen, 85 000 Euro Schaden. Das Ende einer Verfolgungsfahrt – und trauriger Höhepunkt einer Reihe von waghalsigen Fluchten vor der Polizei. Die Fallzahlen nehmen zu.