Obwohl seine Verteidiger ihm geraten hatten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, sagt der Asylbewerber aus Ghana, der die junge Frau vergewaltigt haben soll, aus. Er bestreitet die Tat.

Bonn - Es sollte ein entspanntes Camping-Wochenende werden, doch es wurde zum Alptraum ihres Lebens: Mitten in der Nacht überfällt ein brutaler Täter ein junges Paar in der Siegaue bei Bonn, vergewaltigt die Frau. Der Angeklagte, ein Asylbewerber aus Ghana, bestreitet die Tat. Und mehr noch: Am ersten Prozesstag vor dem Bonner Landgericht beleidigt er das nicht anwesende Opfer, das aus Baden-Württemberg stammt, als Prostituierte und wittert eine Verschwörung. „Ich habe einfach keine Zeit, mir diese Märchengeschichten anzuhören“, ereifert sich der 31-Jährige am Montag.

 

Mit Hand- und Fußfesseln sitzt er im Gericht. In der Untersuchungshaft war er durch aggressives Verhalten aufgefallen, kam deshalb in eine besonders gesicherten Zelle. Auch zu Beginn der Verhandlung scheint es in ihm zu brodeln, bei den Fragen zu seinen Personalien braust er auf. Den Rat seiner Verteidiger, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, befolgt er nicht: „Ich verstehe nicht, warum ich schweigen sollte, wenn ich über den Fall gar nichts weiß.“ Er habe eine Menge zu sagen, kündigt er an.

Angeklagter berichtet von Kindheit und Jugend in Ghana

Zunächst ist aber die Staatsanwältin dran. Sie verliest die Anklage: Demnach soll der Mann am 2. April kurz nach Mitternacht mit einer Astsäge das Zelt der Opfer aufgeschnitten haben. „Dann baute er sich vor dem Zelt bedrohlich auf und sprach aggressiv auf sie ein.“ Die verängstigten jungen Leute gaben dem Täter sechs Euro und eine Lautsprecherbox.

Dann richtete er laut Anklage die Säge auf die 23-jährige Frau, befahl ihr, aus dem Zelt zu kommen. Die Studentin hatte Todesangst, musste sich auf eine Decke legen, die ihr Peiniger mitgebracht hatte. Dann habe der 31-Jährige sie vergewaltigt, die machetenähnliche Waffe stets griffbereit. Anschließend flüchtete er. Wenige Tage später wurde der Verdächtige festgenommen, nachdem ein Spaziergänger ihn aufgrund eines Phantombildes erkannt hatte.

Ausführlich berichtet der Mann vor Gericht von seiner Kindheit und Jugend in Ghana, ein Dolmetscher übersetzt seine Worte aus dem Englischen. Sein Vater sei ein reicher Plantagenbesitzer gewesen, der bereits neun Töchter gehabt habe. Erst mit seiner Zweitfrau bekam er einen Sohn, nämlich den Angeklagten. Dieser sagt, er habe in Ghana in einer Art Palast gewohnt und ein gutes Leben gehabt, bis der Vater 2013 starb.

Angeklagter wittert Verschwörung

Danach sei er immer wieder mit dem Mann seiner ältesten Halbschwester in Streit geraten. Eines Tages habe dieser ihn mit einem Stock verletzt, woraufhin er sich mit einem Stockschlag gewehrt habe. Sein Schwager sei auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben.

Nach diesem Vorfall habe er sein Dorf verlassen müssen, sagt der Angeklagte. Später sei er nach Libyen gegangen, habe dort einen Schleuser kennengelernt, der ihn mit einem Boot nach Italien brachte. Nachdem er mehrere Monate dort war, habe ihm eine alte Frau 1000 Euro geschenkt, so dass er sich eine Bahnfahrkarte nach Deutschland kaufen konnte. Dort wohnte der Angeklagte zuletzt in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin, wenige Kilometer vom Tatort entfernt.

Als der Richter ihn zu den Tatvorwürfen befragen will, wird der Angeklagte aufbrausend: Er sei zur Tatzeit in der Unterkunft gewesen, beharrt er. Man wolle ihn mit solchen Fragen wohl austricksen. Der Richter hält dagegen: Die elektronische Eingangskontrolle belege, dass der Angeklagte die Unterkunft am Abend verlassen habe und erst nachts um 3.06 Uhr zurückgekommen sei. Außerdem sei seine DNA am Opfer gefunden worden. „Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen“, schimpft der Angeklagte.

Nach Angaben der Bezirksregierung war der Asylantrag des Mannes wenige Tage vor der Tat abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, sei das Verfahren noch anhängig gewesen. Mitte Oktober könnte das Bonner Landgericht das Urteil in dem Strafprozess sprechen.