Vergewaltigung im Hamam Frau tritt Vergewaltiger vor Gericht gegenüber: „Tun Sie das nie wieder!“

Christine Ost will, dass es keine weiteren Opfer gibt. Deshalb sagt sie öffentlich vor dem Amtsgericht Esslingen aus. Foto: © sichtlichmensch/Andy Reiner

Eine Frau bucht im Hamam in Wernau eine Massage. Der Masseur vergewaltigt sie. Um andere Frauen zu ermutigen, über ähnliche Erfahrung zu sprechen, macht sie den Fall öffentlich.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Sie ist eine Frau, die ein selbstbestimmtes Leben lebt. Eigentlich. Seit sie vergewaltigt wurde, ist vieles anders. Aber sie will nicht schweigen. Sie holt sich in eigener Sache professionelle Hilfe. Aber sie will auch, dass die Gesellschaft über sichere Räume für Frauen diskutiert. Das Protokoll einer couragierten Gegenwehr.

 

Das Leben vor der Tat

Christine Ost (Name geändert) ist eine Zuhörerin. Eine Frau, die an ihrem Gegenüber interessiert ist. Die 56-Jährige lebt in einem Städtchen in der Region Stuttgart als selbstständige Frauenärztin. Sie arbeitet mit einem kleinen Team. Nur sie und ihre Assistentinnen. Keine Luxusmedizin sei das. Dafür eine, mit der sie den Frauen und nicht nur deren Körper gerecht werden will. Da ist es wenig verwunderlich, dass die Patientinnen bei ihr ins Reden kommen und manchmal auch von lange zurückliegenden Erfahrungen sexualisierter Gewalt berichten. „Ich habe täglich mit traumatisierten Frauen zu tun“, sagt Ost. Sie weiß also, wie ein solches Erlebnis das weitere Leben bestimmen kann.

In diesen Gesprächen ist Christine Ost die Frau, die andere stützt. „Ich fühle mich verantwortlich für meine Patientinnen.“ So ist sie aufgewachsen. Nicht ohne Stolz sagt sie, die Tochter einer sehr selbstbewussten Mutter und freiheitsliebenden Frau zu sein: „Für Frauengerechtigkeit im Alltag einzustehen, wurde bei uns gelebt.“ In dieser Überzeugung und auch mit diesem Anspruch geht sie durchs Leben.

Die Tat im Hamam

Dann kommt der 2. Dezember 2024. Christine Ost bucht telefonisch einen Termin im Hamam in Wernau. Orientalischer Traum, 65 Minuten für 75 Euro. 17 Uhr. Die Frau an der Rezeption weist sie bei Betreten ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen textilfreien Bereich handle. Der Masseur stellt sich ihr nicht mit Namen vor. Es ist ein junger Mann in Badeshorts mit freiem Oberkörper. Er spricht gebrochen Deutsch.

Orientalischer Traun hieß das Angebot, das Christine Ost buchte. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Noch ist Christine Ost guter Dinge. „Ich hatte vollstes Vertrauen.“ Das ist bei einem solchen Wellnessangebot auch notwendig, da sie nackt auf der angewärmten Steinliege vor dem Masseur liegt. Erst auf dem Bauch, dann auf dem Rücken. Es beginnt mit Schaum und Peeling. „Es war eine wunderschöne Atmosphäre“, sagt sie. „Zunächst war ja auch alles in Ordnung.“ Der junge Mann und sie wechseln ein paar Worte. Er erzählt, dass er aus Tunesien stamme.

Irgendwann hat sie das Gefühl, „dass er sehr dominant massiert“. Als sie ihren Arm aus der Spannung lösen will, weist er sie zurecht: „Ich mache, nicht du!“ Sie sagt nichts mehr, hat aber den Eindruck, dass der Masseur Macht über ihren Körper ausüben will. Als er ihre Oberschenkelinnenseite massiert und ihrem Genitalbereich immer näher kommt, streift sie der Gedanke, jetzt die Massage vielleicht doch besser abzubrechen. Aber der aus heutiger Sicht irrige Gedanke, damit dann die Atmosphäre zu zerstören, lässt sie liegen bleiben. „Als er dann mit seinen Fingern bis zum Anschlag in meine Scheide eindrang, war ich nicht mehr in der Lage zu reagieren.“ Zweimal tut er das. Es ist äußerst schmerzhaft.

Dritter Fall im Hamam

Christine Ost will eigentlich schreien. Aber nach dieser Vergewaltigung überkommt sie die nackte Angst. Es ist ein zweiter älterer Masseur im Raum, mit dem der junge Mann die ganze Zeit über Blickkontakt hat. Sie ist sich sicher, dass „die beiden unter einer Decke stecken“. Ihr Eindruck täuscht sie nicht: Das Amtsgericht Esslingen hat den älteren Masseur im Dezember 2025 wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Bereits im Jahr 2018 hatte es im Hamam einen ähnlichen Vorfall gegeben.

Christine Ost ist wie erstarrt und bringt den Rest der Prozedur, die mit einem Tee endet, versteinert hinter sich. „Ich war wie tot und nicht in der Lage zu fliehen.“ Als sie zahlen will, um aus der Situation rauszukommen, macht der Masseur ihr ein für sie eindeutiges Angebot. Er habe noch viel Zeit, sagt er, sie sei seine letzte Kundin. Mehrfach sagt er das. Sie macht ihm deutlich, dass sie kein Interesse habe.

Die Zeit nach der Tat

Wie sie durch die Dunkelheit mit dem Auto nach Hause gekommen ist, weiß sie nicht mehr. Dass sie schnell dachte, „das darf nicht so weitergehen“ aber schon. Sie wählt die 110. Die Streife kommt sofort, dann eine Kriminalbeamtin. Christine Ost kennt die Spurensicherung, die in solchen Fällen folgt, aus ihrer Zeit als Klinikärztin. Jetzt erlebt sie das Prozedere aus der Perspektive der Betroffenen. Ungeduscht, das Hamamöl noch in den Haaren sitzt sie der Beamtin gegenüber und macht den Abstrich nach DNA-Spuren des Täters in Gegenwart der Polizeibeamtin an sich selbst. Es fehlt ihr die Kraft, an diesem Abend noch in die Gewaltambulanz nach Stuttgart zu fahren. Der Abstrich bleibt jedoch wie erwartet ohne Ergebnis.

Aber fünf Tage nach der Tat bemerkt sie einen stark juckenden Ausschlag am ganzen Körper. Beim Gespräch mit dem Masseur hatte sie einen verkrusteten Ausschlag bemerkt. Sie befürchtet, sich mit Affenpocken infiziert zu haben. Es ist dann schließlich eine andere durch Hautkontakt übertragene Krankheit, die sie mit grippeähnlichen und juckenden Symptomen aus dem Verkehr zieht und die in einem feuchten Milieu – etwa einem Hamam – gut gedeiht. „Ich fühlte mich ein zweites Mal vergewaltigt und am ganzen Körper beschmutzt.“

Christine Ost realisiert, dass sie trotz all ihres Wissens und den Erfahrungen aus der Praxis mit dem Geschehen nicht klarkommt. Sie scheut sich, das Haus zu verlassen. Das sei inzwischen zwar sehr viel besser geworden, berichtet sie – auch weil sie sich an die Traumaambulanz gewendet hat und seitdem dort Hilfe bekommt. Aber fast jede Nacht wacht sie auf. Sie liegt dann auf dem Rücken und kämpft in den Momenten vor dem Aufwachen gegen einen Angreifer. Die Schultern sind verspannt, die Hände zeigen verkrampft nach oben. Doch sie will sich dem nicht ergeben. Eine befreundete Psychiaterin ist für sie da. Außerdem kontaktiert sie wenige Tage nach der Tat den Weißen Ring, bekommt Kontakt zu einer Anwältin.

Die Zeit bis zum Prozess

14 Monate liegen zwischen der Tat und der Verhandlung am Amtsgericht Esslingen. Für Christine Ost ist das eine manchmal unaushaltbare Zeit des Wartens. Der Täter ist in ihrem Leben allgegenwärtig. Sie wechselt die Straßenseite, wenn ihr ein arabisch aussehender Mann entgegenkommt. Sie will, dass endlich Recht gesprochen wird. Sie spürt, dass sich ihr „Leben nun in eines vor und eines nach der Tat teilt.“ Außerdem lebt sie in der Spannung, dass sie entscheiden muss, wem aus ihrem Freundeskreis und aus der Familie sie erzählt, was ihr geschehen ist. Sie will kein Mitleid, das sie klein macht. Und gleichzeitig will sie auch niemanden trösten müssen, den sie mit dem Einblick in ihr Seelenleben überfordert. Das ist anstrengend. „Die Beziehungen haben sich durch diesen 2. Dezember 2024 verändert“, sagt sie. Ihr Anwältin Sybille Walch-Hermann sagt: „Ich gehe davon aus, dass es noch weitere Fälle gibt.“ Und sie fragt: „Wer hat geprüft, ob der junge Mann eine Arbeitserlaubnis hat? Hat jemand sein Vorstrafenregister geprüft? Musste er Führungszeugnis vorlegen?“

Schämen soll sich der Täter

Christine Ost hofft, dass der Prozess ihr hilft, ihrem alten Leben wieder näher zu kommen. Sie entscheidet für sich schon vorab, dass die Öffentlichkeit bei ihrer Aussage nicht ausgeschlossen werden soll. Die Tat ist in der Zeit geschehen, als in Frankreich gegen den Ehemann von Gisèle Pelicot und weitere 50 Männer wegen Vergewaltigung verhandelt wurde und Pelicot den Satz prägte: „Die Scham muss die Seiten wechseln“. Das will auch Christine Ost. Nicht sie, sondern der Masseur soll sich schämen.

Als sie erfährt, dass sie offensichtlich nicht die einzige Frau ist, die im Wernauer Hammam sexualisierte Gewalt erlebt hat, erst recht. Sie will, „dass wir über das Thema sichere Räume für Frauen in öffentlichen Schwimmbädern und im öffentlichen Raum in den Diskurs kommen“.

Die Verhandlung vor Gericht

Christine Ost ist am Prozesstag nicht allein im großen Gerichtssaal des Amtsgerichts Esslingen. Sie tritt als Zeugin und Nebenklägerin auf. Neben ihr auf dem Zeugenplatz sitzt eine gute Freundin. Auf den Zuschauerplätzen hören zwei Dutzend weitere Frauen zu, während der fast 22 Jahre alte Angeklagte Mann gleich zu Beginn eine Entschuldigung vorliest: „Ich bereue es sehr, was passiert ist. Ich bitte Frau Ost um Entschuldigung und Verzeihung.“ Er stellt die Tat nicht in Abrede. Er schäme sich dafür. Seit 2023 ist er in Deutschland. Bereits in seinem Heimatland Tunesien habe er im Tourismus als Hamammasseur gearbeitet. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er sei hier mit Duldung.

Christine Ost nimmt seine Entschuldigung nicht an. In ihrem Schlusswort sagt sie mit fester Stimme: „Sie haben mich körperlich und seelisch zutiefst verletzt, mich erniedrigt, beschämt und mir meine Würde geraubt. Ich möchte Sie hier und jetzt eindrücklich bitten: Machen Sie das nie wieder!“ Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Esslingen verurteilt den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.

Nach dem Prozess

Vier Tage nach der Anfrage unserer Zeitung, wie die Gemeinde Wernau zukünftig sicherstellen will, dass in dem Hamam nicht weitere Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen werden, geht die Stadtverwaltung mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Wernaus Bürgermeisterin Christiane Krieger schreibt auf unsere Anfrage, nach Bekanntwerden der Vorfälle am 19. Dezember 2024 sei der Pachtvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt worden. Mit dem neuen Pächter sei verbindlich vereinbart worden, „dass der Stadtverwaltung vor Einsatz sämtlicher Mitarbeitenden die Kontaktdaten mitzuteilen sind und für alle in den städtischen Räumlichkeiten tätigen Personen ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen ist“. Der Schutz der Besucherinnen habe oberste Priorität: „Hinweise auf sexualisierte Gewalt nehmen wir ernst.“ Die Mitarbeitenden seien durch externe Fachkräfte umfassend sensibilisiert worden, um Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen.

Nach dem Urteilsspruch am Amtsgericht Esslingen sagt Christine Ost: „Es war ein guter Tag. Das Unrecht ist nicht unter der Decke geblieben.“ Im Traum kämpft sie noch immer. Aber der Täter ist nicht mehr da.

Hilfetelefon für Frauen, die Opfer von Gewalt sind

Sollten Sie Gewalt erlebt haben oder sich aktuell in einer Gewaltsituation befinden, erreichen Sie unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 116 016 das  Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Es ist rund um die Uhr besetzt und berät in 18 Sprachen. Es ist auch für Angehörige oder Freunde für von Gewalt Betroffenen gedacht. Unter https://www.hilfetelefon.de/  wird dort auch Onlineberatung angeboten.  

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