Vergewaltigungen von Altdorf und Bempflingen Sänger zu langer Haftstrafe verurteilt

Unter massiver Gewaltandrohung hatte der 38-Jährige eine Frau in einer Privatwohnung in Altdorf zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Foto: imago/photothek/Thomas Trutschel/photothek.net

Mit beiden Frauen hatte er komplizierte Beziehungen unterhalten. Im September letzten Jahres zwang ein 38-Jähriger sie unter massiver Gewaltandrohungen zum Sex. Dafür muss er nun eine längere Haftstrafe antreten.

Wegen besonders schweren Vergewaltigungen muss ein 38-jähriger Mann für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte, so führte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aus, hatte im September 2023 in einem Waldstück bei Bempflingen zwei Frauen zum Sex gezwungen. Danach hatte er eine der beiden Geschädigten in der Privatwohnung der anderen in Altdorf noch einmal missbraucht.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von sechs Jahren und neun Monaten gefordert, die Rechtsvertreter der Nebenklägerinnen hatten auf sieben Jahre plädiert. Der Verteidiger des 38-Jährigen hatte den Strafrahmen in das Ermessen des Gerichts gestellt. Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte es eine Verständigung gegeben. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde der zu verhängende Strafrahmen auf einen Zeitraum zwischen sechs und sieben Jahren festgeschrieben.

Völlig verängstigte Opfer

Der Beziehungsstatus des Verurteilten zu den beiden Geschädigten ist kompliziert. Mit einer der beiden Frauen, so führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus, hatte der Mann, der zuvor als Sänger im Stuttgarter Raum aufgetreten war, eine jahrelange On-Off-Beziehung gehabt. Mit der anderen hatte er vor der Tat bereits über ein Jahr zusammengelebt. Beide Frauen seien am Tattag völlig verängstigt gewesen und würden noch immer unter den seelischen Folgen der Vergewaltigungen leiden.

Irritationen hatte es zunächst nach einer Zeugenaussage gegeben, wonach eine der beiden Frauen in dem Waldstück nicht dabei gewesen wäre. Diese Aussage, so die Richterin, hätte eine der Geschädigten nur gemacht, weil sie aus Angst vor einem weiteren aggressiven Verhalten des 38-Jährigen das Geschehen im Wald verharmlosen wollte. Doch nach Ansicht des Gerichts konnte durch die Angaben von Zeugen und Opfern, die Art der Verletzungen und die Gutachten zweifelsfrei belegt werden, dass beide Frauen im Wald missbraucht worden waren.

Messer und Bierflasche eingesetzt

Zu Ungunsten des vorbestraften 38-Jährigen wurde gewertet, dass er während der Vergewaltigungen ein Messer eingesetzt und einer der beiden Frauen eine Bierflasche über den Kopf geschlagen hatte. Strafmildernd hatten sich sein Geständnis und seine Enthemmung durch Alkohol- und Kokainkonsum zum Tatzeitpunkt ausgewirkt.

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