Ein 31-Jähriger soll bei einem angeblichen Besichtigungstermin eine Frau in seiner Wohnung in Stuttgart-Münster vergewaltigt haben. Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Peter Stolterfoht (sto)

Stuttgart - Eigentlich braucht Bahram M. seine ihm zur Seite gestellte Dolmetscherin gar nicht. In gutem Deutsch und mit gewählten Worten gibt der Angeklagte der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts Auskunft über seine Schulzeit in Teheran, die er mit dem Abitur abschließt. Über seinen Start in Deutschland 2014, nachdem er den streng islamischen Iran „aus religiösen Gründen“, wie der 31-Jährige sagt, verlassen hat. 2017 kommt Bahram M. nach Stuttgart, wo er zum Metalltechniker ausgebildet wird und 2020 die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Seit 14. Mai ist er allerdings als Untersuchungshäftling in der JVA Stammheim untergebracht und beklagt vor Gericht die rauen Umgangsformen unter den Häftlingen dort. Wie ist dieser zurückhaltend höflich auftretende Mann dort nur gelandet?

 

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Die Frage beantwortet Staatsanwalt Sven Reiss mit der Anklageschrift, die ein völlig anderes Bild vom Angeklagten zeichnet: brutal und hemmungslos. Bahram M. wird zur Last gelegt, am 12. Mai eine Frau mit der Aussicht auf ein WG-Zimmer zu sich in die Wohnung gelockt und dort vergewaltigt zu haben. Von Verletzungen ist die Rede, von erniedrigenden Sexualpraktiken, von Schlägen und Beschimpfungen. Das Opfer habe sich vergeblich dagegen gewehrt.

Über Telegram in Kontakt gekommen

„Wir werden auf Freispruch verteidigen“, teilen die beiden Verteidiger mit, noch bevor sich Bahram M. selbst zum Geschehen äußert. Über den Messengerdienst Telegram und einen Gruppenchat von in Stuttgarter lebenden Exiliranern sind der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer in Kontakt gekommen. Die Frau schrieb, dass sie eine Wohnung suche, Bahram M. erwiderte, dass er ihr dabei möglicherweise behilflich sein könne. So weit besteht Übereinstimmung. Der Angeklagte behauptet, man habe sich in Bad Cannstatt vor einem Studentenwohnheim getroffen, um dort nach einem Zimmer zu fragen. Als sich aber herausgestellt habe, dass die Frau gar nicht Studentin sei, wären beide in seine Wohnung nach Stuttgart-Münster gegangen, um sich dort zu besprechen und etwas zu essen. Damit enden die Ausführungen des Angeklagten für die Öffentlichkeit, die ausgeschlossen wird, bevor die Sprache auf den Persönlichkeitsbereich betreffende Details kommt. Es ist zu erwarten, dass die Verteidigung auf eine sexuelle Einvernehmlichkeit abzielt. Das Verfahren wird kommenden Montag fortgesetzt. Dann soll das mutmaßliche Opfer gehört werden.