Im Prozess um Mordversuche mit vergifteten Pausenbroten in einer Firma in Nordrhein-Westfalen ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Bielefeld - Im Prozess um vergiftete Pausenbrote haben sich die Verteidiger gegen eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes ausgesprochen. Dass er einem heutigen Wachkoma-Patienten Quecksilber verabreicht haben soll, wie es der Staatsanwalt glaube, sei im Prozess nicht bewiesen worden, sagten die Verteidiger am Donnerstag in ihren Plädoyers am Landgericht Bielefeld.

 

Der Staatsanwalt hatte am Vortag eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes gefordert. Der 57-Jährige Angeklagte soll mehrere seiner Arbeitskollegen über Jahre in einem Betrieb in Schloß Holte-Stukenbrock mit gefährlichen Substanzen auf deren Pausenbroten vergiftet haben. Zwei seiner Ex-Kollegen sind nierenkrank. Nach Auffassung der Verteidiger sei wegen dieser Fälle allenfalls eine Freiheitsstrafe von höchstens neun Jahren zu rechtfertigen.

Zum Abschluss der Plädoyers äußerte sich der bislang schweigende Angeklagte erstmals selbst. „Ich schließe mich den Ausführungen meiner Verteidiger vollumfänglich an“, blieb aber sein einziger Satz. Auf die Bitte der Nebenkläger, sich zu seinem Motiv zu erklären, ging er somit nicht ein. Das Landgericht will am 7. März ein Urteil verkünden.