Der Bezirksbeirat Untertürkheim fordert eine restriktive Durchsetzung des Landesglücksspielgesetzes im Bezirk.

Untertürkheim - Für die Betreiber von Spielhallen könnte es bald unbequem werden – auch in Untertürkheim. Denn das 2012 vom Land verabschiedete Glücksspielgesetz in Baden-Württemberg besagt, dass der Bestandsschutz, der bisher für viele Spielhallen gegolten hat, ab dem 1. Mai 2017 keine Gültigkeit mehr hat (wir berichteten). Dem Gesetz zufolge müssen Spielhallen einen Abstand von 500 Metern Luftlinie voneinander haben, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür. Auch von Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen Spielhallen mindestens 500 Meter entfernt sein.

 

Diese Voraussetzungen werden aber häufig nicht erfüllt. Auch in Untertürkheim gibt es mehrere Spielhallen, die den Anforderungen des Landesglücksspielgesetzes nicht entsprechen. Deshalb hat sich der Untertürkheimer Bezirksbeirat in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Thema beschäftigt. Schließlich hoffen die Beiräte schon länger, dass die Zahl der Wettbüros und Spielhallen im Bezirk reduziert wird. Durch das Landesglücksspielgesetz könnte dieser Wunsch nun Realität werden. Daher haben die Untertürkheimer Bezirksbeiräte einen Antrag verabschiedet, in dem sie weitere Informationen zum Thema fordern.

Bezirksbeiräte fordern mehr Informationen

Konkret will der Bezirksbeirat von der Stadtverwaltung wissen, „ob im Stadtbezirk Untertürkheim Spielhallen vom Ende des Bestandsschutzes und der Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes ab Mai betroffen sind, und wenn ja, wie viele“. Außerdem wollen die Lokalpolitiker wissen, wie viele Spielhallen und Wettbüros derzeit in Untertürkheim gemeldet sind und legal betrieben werden. Die Bezirksbeiräte fordern auch, dass das Landesglücksspielgesetz in Untertürkheim „restriktiv“ angewandt wird. Dies sei „für die Entwicklung des Ortskerns unbedingt notwendig“.

Aber kann die Stadt Spielhallen, die nicht den Anforderungen des Glücksspielgesetzes entsprechen, nun einfach so schließen? Ganz so einfach wird es wohl nicht werden. Denn wie das Ordnungsamt mitteilt, haben fast alle der 121 Spielhallen in Stuttgart einen Härtefallantrag gestellt. Ein solcher Antrag kann dann eingebracht werden, wenn Investitionen nicht abgeschrieben werden können – wenn also große Investitionen getätigt wurden, die neuere Spielhallen bis dato unmöglich abgeworfen haben können. Ob den Anträgen stattgegeben wird, ist aber noch unklar.