Ein 53-Jähriger will aus dem Kosovo am Stuttgarter Flughafen einreisen. Doch die Polizeifahndungssysteme vergessen nichts – auch keine alten Haftbefehle.
Vielleicht dachte er, die Sache sei längst vergessen und verjährt. Womöglich glaubte er, niemand mehr würde sich daran erinnern – an den Tod einer damals 40-Jährigen, die er vor fast 30 Jahren, in ihrer Wohnung niedergestochen hatte. Doch die polizeilichen Fahndungssysteme vergessen nichts: Ein 53-Jähriger aus dem Kosovo, der am Stuttgarter Flughafen einreisen wollte, wurde von der Bundespolizei festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Totschlags vor. Und das auch schon seit mehr als 20 Jahren.
„So lange die Ausschreibung zur Fahndung läuft und die zuständige Behörde keine Löschung veranlasst hat, steht er eben im System“, kommentiert Dennis Sommerfeld, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart seine Mitteilung über die Festnahme vom Donnerstag. Der Vollstreckungshaftbefehl war 2004 vorsorglich beantragt worden – als der Mann nach mehrjähriger Verbüßung seiner Haftstrafe in sein Heimatland Kosovo abgeschoben worden war.
Die Lebensgefährtin im Juli 1998 erstochen
Es handelte sich um einen Fall, der unter die Kategorie eines Femizids verzeichnet wird. Der Begriff bezeichnet Tötungen von Frauen durch männliche Täter, die häufig in patriarchalen Strukturen, sexistischen Rollenbildern oder brüchigen Partnerschaften wurzeln.
Am 28. Juli 1998 wurde eine 40-jährige Frau in ihrer Wohnung in Heilbronn mit einem Messer getötet. Als Tatverdächtiger wurde ihr 26-jähriger Lebensgefährte kosovarischer Herkunft ermittelt. „Hintergrund war offenbar, dass die Frau sich trennen wollte“, sagt die Heilbronner Staatsanwältin Mareike Hafendörfer.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren. Nachdem er nach über sechs Jahren mehr als die Hälfte abgesessen hatte, wurde er abgeschoben. Mit einem Vollstreckungshaftbefehl wurde ihm die Wiedereinreise verwehrt.
Als der inzwischen 53-Jährige am vergangenen Wochenende mit einer Chartermaschine der Fluglinie Enter Air aus der kosovarischen Hauptstadt Pristina in Stuttgart landete, klickten bei der Einreisekontrolle die Handschellen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 2127 Tagen offen. Das wären noch mehr als fünf Jahre und neun Monate.