Seine Vorliebe für kinderpornografische Fotos und Videos muss ein 49-Jähriger aus Ludwigsburg mit einer Bewährungsstrafe büßen. Er sagte vor Gericht aus, es tue ihm leid. Doch die Richterin schrieb ihm ins Stammbuch, dass er mit dem Besitz und der Weiterverbreitung dieser Bilder selbst Leid produziere.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Ludwigsburg - Ganz am Ende, als das Urteil „Zehn Monate Haftstrafe auf Bewährung“ fiel, ging es dann endlich auch um die Leidtragenden. Um Kinder und Jugendliche, „deren ganzes Leben durch diese Handlungen zerstört wird“, wie es die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ausdrückte – um nackte Kinder, vor allem Jungen, teils erst sechs Jahre alt, zu entwürdigenden sexuellen Handlungen und Positionen gezwungen und dabei in Fotos und Videos festgehalten. Dateien, die Nutzer einander in anonymen Netzwerken unter Decknamen wie „YesWeCan“ zuspielen.

 

Zu viel Frust, zu viel Alkohol

Auch der 49-jährige, verheiratete Ludwigsburger Kaufmann schaute sich diese Bilder und Filme an, lud sie herunter und speicherte sie. Er sei wegen des Verlustes seiner Arbeit und seines schlechten Gesundheitszustandes frustriert gewesen, habe viel zuhause gesessen, zu viel getrunken – und sich zu viel Pornografie zu Gemüte geführt, berichtete er. Als die Kriminalpolizei an einem Septembermorgen 2015 mit dem Durchsuchungsbefehl seine Wohnung auf einschlägiges Material filzten, förderten sie mehr als 2000 kinderpornografische Dateien zutage. Teils waren sie schon gelöscht, aber über spezielle Wiederherstellungs-Software rekonstruierbar. Auch fanden die Beamten gespeicherte Verknüpfungen zu einschlägigen Seiten und Adressen.

Eigentlich sei er damals selbst schon zu der Erkenntnis gelangt, unrecht zu tun, gab der Angeklagte an. Deshalb habe er bereits alte PCs zum Sperrmüll gegeben und Festplatten ausgebaut gehabt, die er „sicherheitshalber noch händisch zerstören“ wollte. Die Ermittler kamen ihm zuvor. Auf ihn aufmerksam geworden waren Polizisten aus Erlangen und der Schweiz, die in unterschiedlichen Verfahren ermittelten.

Der Verteidiger kritisiert die Ermittlungsmethoden

Die Schweizer Kollegen hätten sich auf einer Kinderpornografie-Plattform umgesehen, „wer sich dort tummelt und welches Material runterzieht“, berichtete ein involvierter Kripo-Beamter. Sie stießen auf den Ludwigsburger und kontaktierten ihn verdeckt. Er überließ dem vermeintlich Gleichgesinnten ein Passwort und damit den Zugriff auf 28 kinderpornografische Fotos und ein Video. Die Falle schnappte zu – auch wenn der Verteidiger die Rechtmäßigkeit der Methode anzweifelte. „Eine staatliche Behörde provoziert eine rechtswidrige Tat“, monierte er. Seinem Mandanten aus diesem Vorfall heraus nicht nur wegen Besitzes, sondern auch wegen der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie anzuklagen, sei fragwürdig.

2500 Euro für den Kinderschutzbund

Das fassten die Staatsanwältin und die Richterin anders auf. Die Haftstrafe von zehn Monaten setzte die Richterin auf zwei Jahre zur Bewährung aus, der Mann muss 2500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und eine Therapie machen. „Sie haben sich noch nicht intensiv genug mit Ihren Neigungen auseinandergesetzt“, befand die Richterin. Er habe zwar eingeräumt, dass es ihm leid tue, sehe sich aber gleichzeitig in der Opferrolle. „Dabei tragen Sie mit jedem Bild und Video, das Sie anschauen und weiterverbreiten, zu diesem System und zu dem Leid bei, das es produziert.“