Ende 2016 hat die Bahn AG die Partner von S 21 auf die Mitzahlung der Mehrkosten verklagt. Das Verfahren ist bis heute nicht terminiert worden, weil die Parteien dicke Schriftsätze fertigen. Nun legt die Bahn AG nach.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG will den Abschluss des Bahnprojekts Stuttgart 21 mit der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs und der neuen Strecken Richtung Ulm im Dezember 2025 feiern. Ob die Finanzierung der aus dem Ruder gelaufenen Baukosten – statt 4,5 nun 8,2 Milliarden Euro - bis dahin vor Gericht geklärt werden kann gilt als unsicher. Noch immer ist das Verfahren nicht terminiert. Doch die Bahn AG legt nach.

 

Bereits Ende 2016 hatte der Bahn-Vorstand, damals noch unter Führung des Vorsitzenden Rüdiger Grube, eine Klage gegen die Projektpartner beschlossen und den Berliner Ableger eines US-Anwaltsbüros mit der Führung des Verfahrens betraut. Die Bahn will die Mehrkosten nicht alleine übernehmen, denn für die Misere sieht sie auch die Partner verantwortlich, so lautet die Argumentation. Außerdem versteht die DB eine Sprechklausel im Finanzierungsvertrag als Zahlklausel. Die Partner messen ihr diese Verbindlichkeit nicht zu.

Im Gericht stapeln sich die Schriftsätze

Seit 2016 sind die Anwälte der Streitparteien damit beschäftigt, ihre Sicht der Dinge zu Papier zu bringen. Am 31. August erwartet das Verwaltungsgericht Stuttgart von den von der Bahn AG verklagten Partnern erneut ein dickes Paket. Allein der Schriftsatz der auch verklagten Landeshauptstadt werde „annähernd 100 Seiten umfassen“, so die städtische Pressestelle. Dazu kämen „umfangreiche Anlagen“. Eigentlich sollten Stadt, Land und der Verband Region Stuttgart bis zum 30. April liefern. Die Äußerungsfrist sei verlängert worden, weil „wohl gewisse Beschlüsse wegen der Corona-Pandemie nicht gefasst werden konnten“, teilt eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.

Da es von Seiten der 13. Kammer momentan nicht absehbar sei, wie das Verfahren überhaupt in diesem Jahr unter den gegebenen Umständen – dem großen Publikums- und Medieninteresse einerseits und der Corona-Pandemie andererseits – verhandelt werden könne, habe man die Verlängerung gewährt. „Eine Verhandlung des S- 21-Verfahrens wird 2020 nicht durchgeführt werden“, so die Sprecherin. 2021 könnte das Thema „vorbehaltlich Corona“ aufgerufen werden.

Letzte Kostenerhöhung noch nicht eingerechnet

Die Zeit hat die Bahn genutzt, um ihre Forderung zu erweitern. Die Kosten sind bei dem Projekt in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Von 4,5 über 6,5 und 7,7 auf zuletzt 8,2 Milliarden Euro. Den letzten Puffer hatte der Bahn-Aufsichtsrat Anfang 2019 freigegeben. Ihre Klage habe die DB im jüngsten Schriftsatz erweitert, auf nunmehr 2,06 Milliarden Euro, teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Dabei gehe das Unternehmen von einem Gesamtwertumfang von 7,7 Milliarden Euro aus. Es hat den neuesten Stand also noch nicht eingepreist. Wenn das geschieht, wird es um 2,2 Milliarden gehen. Anteilsmäßig bleibt der Staatskonzern dabei, dass die Partner 65 Prozent aller Mehrkosten zu zahlen hätten, die Bahn selbst nur 35 Prozent.