Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen Wer war der Raser im Januar auf der A8?

In Sekundenbruchteilen sehen, wer am Steuer sitzt? Nahezu unmöglich – aber für eine Verhandlung von dem Böblinger Amtsgericht wichtig. Foto: Imago/Rolf Kremming

Vor dem Böblinger Amtsgericht steht ein Verkehrsrowdy, der aber abstreitet, am Steuer einer S-Klasse einen jungen Mann genötigt zu haben. Der 47-Jährige schweigt, will nicht einmal sagen, wo er wohnt.

Vorerst ausgesetzt worden ist ein Verfahren wegen Nötigung im Rahmen einer Raserfahrt auf der A8 im vergangenen Januar. Verhandelt werden sollte vor dem Böblinger Amtsgericht. „Ich denke, wir müssen noch ermitteln“, führte die Richterin in ihrer Begründung nach der Zeugenvernehmung aus. Das weitere Vorgehen erfolge von Amts wegen, da auch ein Fahrverbot in Betracht komme, ein neuer Termin werde gegebenenfalls veranlasst.

 

Raser legt Vollbremsung hin

Es war eine leider ganz alltägliche Situation, die der Geschädigte als Zeuge am Montagvormittag vor dem Böblinger Amtsgericht schilderte. Er sei im vergangenen Januar auf der A8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Abfahrt Leonberg-Ost auf der zweitrechten Fahrspur unterwegs gewesen, als er rechts neben sich ein wesentlich schnelleres Fahrzeug wahrnahm. Ohne Rücksicht sei der Raser zwischen einem Lkw und dem Geschädigten hindurch nach links gefahren. Er habe dann zweimal die Lichthupe betätigt, um den Verkehrsrowdy auf das auf das gefährliche Verhalten hinzuweisen. Daraufhin habe dieser ohne ersichtlichen Grund direkt vor dem Fahrzeug des jungen Mannes eine Vollbremsung von rund 120 auf 20 Stundenkilometer hingelegt und dabei einen Auffahrunfall billigend in Kauf genommen. Der Geschädigte sagte aus, dass sich das Fahrzeug des Rasers, das zweifelsfrei dem Angeklagten zuzuordnen war, mit hoher Geschwindigkeit und weiteren halsbrecherischen Überholmanövern aus dem Staub gemacht habe.

So weit, so unstrittig. Aber: Wer saß am Steuer? Der Angeklagte, selbstständig im Fahrzeugtuning-Gewerbe, wollte es nicht gewesen sein. „Er hat das Fahrzeug am Tattag nicht gefahren“, ließ der 47-Jährige seinen Verteidiger erklären und schwieg selbst nicht nur zur Sache, sondern auch zur eigenen Person. Die Beschreibung, die der Geschädigte erst vor einem ebenfalls als Zeugen geladenen Polizeibeamten und jetzt auch vor Gericht wiederholte, blieb vage. Und das aus guten Gründen. Zum einen natürlich wegen der Sekundenbruchteile, die überhaupt blieben, um etwas wahrzunehmen und zu reagieren, zum anderen, weil es am Tattag um kurz vor 18 Uhr schlicht schon dunkel war.

Glatze und ohne Bart oder mit Bart und kurzen Haaren?

An kurze Haare und Bart meinte sich der Geschädigte zunächst zu erinnern, mochte aber auch nicht ausschließen, dass es sich jetzt bei dem mit Glatze und ohne Bart im Gerichtssaal sitzenden Angeklagten mit erkennbar dunklem Teint trotzdem um den Täter handelt. „Er hat schon immer Vollglatze und hatte noch nie einen Bart“, beharrte dessen Anwalt. Wenig hilfreich bei der Wahrheitsfindung war die mangelnde Kooperationsbereitschaft des beschuldigten Mannes, der zunächst nicht einmal gegenüber der Polizei seinen aktuellen Wohnsitz preisgeben wollte.

„Schlampig ermittelt“

„Das Fahrzeug wird ausschließlich von ihm genutzt“, entlastete der Verteidiger wenigstens dessen Ex-Frau. Um dann aber wie schon zuvor auf Probefahrten von Firmenkunden mit dem S-Klasse-Mercedes hinzuweisen. Es seien noch weitere Firmenfahrzeuge beim Angeklagten vorhanden, die Polizei habe diesbezüglich „schlampig ermittelt“. Das holt das Gericht jetzt nach. Ob die Verzögerung wirklich Licht ins Dunkel des Falles bringt, bleibt abzuwarten.

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