Das Duo verlangte von einem Studenten anonym per Mail einen stolzen Finderlohn von 500 Euro – obwohl sie dazu gar nicht berechtigt waren. Der Richter am Ludwigsburger Amtsgericht rechnete es vor.

Digital Desk: Felix Frey (fog)

Ludwigsburg - Ein 58-Jähriger und seine Tochter mussten sich am Donnerstag wegen versuchter Erpressung vor dem LudwigsburgerAmtsgericht verantworten. Es ging um eine dreiste, weil überhöhte Forderung nach Finderlohn. Die 16-Jährige kam mit 40 Arbeitsstunden davon. Ihr Vater wurde zu 900 Euro in 30 Tagessätzen verurteilt. Damit folgte der Vorsitzende Richter Ulf Hiestermann dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

 

Im vergangenen Mai hatte das Mädchen auf dem Hof einer Ludwigsburger Schule einen Rucksack gefunden. Darin ein Laptop – das der Besitzer allerdings nicht mit einem Passwort geschützt hatte. Sie informierte ihren Vater. Von da an wurde ihr Verhalten kriminell. Der 58-Jährige kontaktierte den Eigentümer des Geräts unter falschem Namen per Mail und zudem auf Englisch, um ihn zu hintergehen. Darin forderte er sein Opfer, einen 33-jährigen Studenten auf, Finderlohn zu zahlen. Immerhin 500 Euro.

Maximal 70 Euro Finderlohn

Der junge Mann jedoch informierte die Polizei, bei der Übergabe wurden Vater und Tochter festgenommen. Vor Gericht argumentierte der 58-Jährige, es sei doch üblich, einen Finderlohn zu bekommen. Diesen habe er geschätzt. Aus dem Wert des Laptops sowie persönlichen Gegenständen, einem Notizbuch und Tabletten. Ergab seiner Rechnung nach 500 Euro.

Der Richter rechnete anders. Zumal ein Chatverlauf zwischen Vater und Tochter belegt hatte, dass sich die beiden sehr wohl via Internet eine Vorstellung vom Wiederverkaufswert des Laptops verschafft hatten. Dieser lag bei 2000 Euro. Daraus folgerte der Richter, dass maximal 70 Euro angemessen wären. Wären – denn, erklärte der Richter, Vater und Tochter hätten überhaupt keinen Anspruch auf Finderlohn gehabt, da sie sich lediglich anonym bei dem Studenten gemeldet hätten.

Der Zeuge durchkreuzte die Aussage des Angeklagten

Zusätzlich belastete der 17-jährige Ex-Freund der Angeklagten den Vater, der als Zeuge geladen war. Der Vater hatte die Mail an das Opfer auf Englisch verfasst, weil er vermutete, wie er behauptete, das Gerät gehöre einem „Reisenden“. Der 17-Jährige durchkreuzte diese Aussage jedoch. Er habe auf dem Laptop Chatverläufe und Mails des Studenten gesehen, wonach es sich um einen deutschsprachigen Besitzer habe handeln müssen.

Die Anonymität, die hohe Geldforderung und die Aussagen des Zeugen führten bei Richter Hiestermann zu dem Ergebnis: „Ich glaube, Sie wollten möglichst viel Geld aus der Aktion mitnehmen.“ Deshalb verurteilte er den Angeklagten wegen versuchter Erpressung. Da sowohl Vater als auch Tochter noch nicht auffällig geworden seien, falle das Urteil aber wohlwollend aus. Eindringlich wies der Richter die 16-Jährige jedoch darauf hin, dass die Anklage gegen sie erst dann fallen gelassen werde, sobald sie die 40 Arbeitsstunden abgeleistet hätte. Der 58-Jährige akzeptierte das Urteil und drückte dem Opfer sein Bedauern aus.