In Stuttgart beginnt ein Prozess um mutmaßliche Geldwäsche. Mit Internetbetrügereien sollen rund 200 000 Euro über die Konten der Angeklagten geflossen sein.

Leinfelden-Echterdingen - Es sind zahlreiche Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft in ihrer mehrseitigen Anklageschrift verlesen hat: Organisiert vom 39-jährigen Hauptangeklagten Hasan B. sollen zwischen April und Dezember 2018 Sevgi K. (44) und deren Tochter Selin K. (22) mehrere Überweisungen aus kriminellen Quellen erhalten und diese weitergeleitet oder in bar abgehoben und weitergegeben haben. Darüber hinaus soll der Hauptangeklagte über Dritte diverse Leasingfahrzeuge genutzt haben, die er weiterverliehen haben soll. Am Mittwoch wurde das Verfahren vor der siebten Strafgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Richters Rainer Gless eröffnet.

 

Rund 200 000 Euro seien über die Konten der Angeklagten geflossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Überweisungen aus Internetbetrügereien stammten. So seien Firmen und Geschäftsleute, etwa in Frankreich, aber auch in Südkorea, mit E-Mails zu Überweisungen veranlasst worden. Einem Geschädigten seien Beträge direkt vom Online-Bankkonto abgebucht worden. IP-Adressen führten bis nach Nigeria.

Wer die Auftraggeber der mutmaßlichen Geldwäsche waren, blieb am ersten Verhandlungstag noch unklar. Um die Spuren des Geldes zu verwischen, seien die Konten der Mitangeklagten Sevgi K. und Selin K. genutzt worden, zu denen der Hauptangeklagte persönliche Beziehungen pflegte. Zeitweise habe Hasan B. von Büroräumen in Leinfelden-Echterdingen aus gehandelt, die er angemietet hatte.

Beweislage ist dünn

Aufmerksam auf die Aktivitäten seien die Strafverfolgungsbehörden geworden, nachdem eine der Banken, über deren Konten die zwielichtigen Geschäfte gelaufen sein sollen, bei der Polizei den Verdacht geäußert hatte, es sei gegen das Geldwäschegesetz verstoßen worden.

Zu Beginn des Prozesses schwiegen alle drei Angeklagten – wohl auch auf Anraten ihrer Anwälte – zu den Vorwürfen. Lediglich der Verteidiger des Hauptangeklagten gab zu Beginn des Prozesses eine Erklärung ab. Darin betonte er, dass die kriminelle Herkunft der Geldbeträge nicht einwandfrei geklärt sei. „Die pauschale Annahme einer illegalen Herkunft reicht nicht aus“, sagte er.

Die bisherigen Ausführungen der Staatsanwaltschaft ließen konkretere Beweise vermissen. Ferner sei es ihm im Falle des Mannes, dessen Geld von einem Onlinekonto abgebucht worden sei, unklar, wie dies ohne das Wissen des Mannes hätte geschehen sollen.

Auch habe der Mann unterschiedliche Beträge genannt, die von seinem Konto verschwunden seien. Wurden die Beträge vielleicht nicht ohne das Wissen des Mannes abgebucht, sondern sollte ein Versicherungsbetrug begangen werden, fragte der Verteidiger. Auch die fingierten E-Mails, die zu einer Überweisung geführt haben sollen, waren dem Anwalt nicht ausreichend durch die Staatsanwaltschaft belegt: „Es ist ungeklärt, was da passiert ist. Es wären viele weitere Ermittlungen nötig gewesen“, sagte er.

Eine Unterschlagung von Autos wollte der Verteidiger auch nicht erkennen. Sein Mandant selbst habe nie einen Leasingvertrag unterschrieben. Die Autos seien stets von Dritten an seinen Mandanten übergeben worden. Zunächst sind neun Verhandlungstage anberaumt.