Die Termine sind festgelegt, die Altstadt kämpft weiter um Gebietserweiterung.

Bad Cannstatt - Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage stehen. Die Stadt hat sich mit den am Verwaltungsverfahren beteiligten Stellen für 2019 geeinigt. Von 26 beantragten Sonntagsöffnungen in den Stadtbezirken können 23 stattfinden. Für Bad Cannstatt wurden wieder drei verkaufsoffene Sonntage beantragt, gekoppelt an entsprechende Veranstaltungen und Ereignisse: 7. April für Musik und Wein, am 29. September für den Volksfestumzug und am 10. November für den Martinimarkt. Da dürfen die Geschäfte sonntags auch am Nachmittag, von 13 bis 18 Uhr, öffnen und Kunden empfangen.

 

Schutz der Angestellten

Allerdings mit Einschränkungen. Die Gewerkschaft Verdi war 2016 „dem Ausufern der verkaufsoffenen Sonntage“ entgegengetreten. Sie hatte durch einen Widerspruch gegen eine Verfügung der Stadt erwirkt, dass verkaufsoffene Sonntage nicht stattfinden durften. Man wolle durch den Widerspruch vor allem die Mitarbeiter vor zu langen Arbeitszeiten schützen, so die Begründung der Gewerkschaft. Das Ladenschlussgesetz regle strikt, welche Betriebe ausnahmsweise an Sonntagen öffnen dürften, der Handel versuche allerdings, diese Vorgaben immer mehr aufzuweichen. Es würden immer mehr Veranstaltungen kreiert, die nur dem Zweck dienten, dass sonntags verkauft werden kann. Seither gilt die Regelung, dass sich Stadt, Verdi und Kirchen über die geplanten Sonderverkäufe verständigen. Die Termine für verkaufsoffene Sonntage sind dabei imm er hart umkämpft.

Frequenzbringer ausgeschlossen

Die Folgen für den größten Stuttgarter Stadtbezirk: Bahnhof- und Seelbergstraße sowie das Carré waren außen vor, durften sich nicht am verkaufsoffenen Sonntag beteiligen. Sehr zum Bedauern von Die Altstadt Bad Cannstatt (ABC), die die verkaufsoffenen Sonntage bei der Stadt beantragt. „Wir sehen den Einzelhandel als Einheit“, erläutert der ABC-Vorsitzende Dirk Strohm. Diese Bereiche würden dazugehören, seien Frequenzbringer. „Wir wollen die Vielfalt des Fachhandels präsentieren.“

2017 hatte das Carré Bad Cannstatt gegen das Öffnungsverbot für den Volksfestumzug Einspruch erhoben – mit Erfolg. Das Amt für öffentliche Ordnung hat das Gebiet erweitert und die Seelbergstraße und das Carré Bad Cannstatt sowie die Daimlerstraße ab Einmündung Seelbergstraße bis zum Wasen mit in den Bereich aufgenommen. Der Volksfestumzug führt nämlich da vorbei. Die Fußgängerzone Bahnhofstraße war aber weiterhin ausgeschlossen. „Wie soll der Kunde das verstehen“, schüttelt Strohm den Kopf. Für Musik und Wein sowie den Martinimarkt gelten weiterhin die Gebietsbeschränkungen, ist nur die Altstadt integriert. Jenseits des Wilhelmsplatzes bleiben die Läden an den Terminen im April und November geschlossen.

Die Altstadt Bad Cannstatt gibt aber nicht auf. Die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi seien noch nicht abgeschlossen. „Wir kämpfen weiter“, gibt Dirk Strohm die Richtung aus.