Alle drei beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Bad Cannstatt sind genehmigt worden. Doch nur die Läden in der Altstadt dürfen öffnen. In Untertürkheim und Mühlhausen wurden hingegen zwei der geplanten Sonntagsöffnungen erst einmal abgelehnt.

Bad Cannstatt - Die Dienstleistungsgesellschaft Verdi und die Stadt Stuttgart sind sich beim Thema verkaufsoffene Sonntage 2017 einig geworden. 29 Veranstaltungen waren beantragt, 25 können auch stattfinden – darunter auch die drei beantragten Termine in Bad Cannstatt – zu Musik und Wein am 23. April, zum Volksfestumzug am 24. September und auch zum Martinstag am 12. November. „Allerdings beschränkt sich die Ladenöffnung auf die Altstadt in Bad Cannstatt“, betont die Stadtteilmanagerin Mareike Merx. Das Cannstatter Carré darf die Türen beispielsweise nicht aufsperren. „Die Besucher müssen wegen der Veranstaltung kommen und nicht wegen des verkaufsoffenen Sonntags.“ Da spiele die Nähe der Geschäfte zum Veranstaltungsort natürlich auch eine große Rolle.

 

Erst einmal nicht genehmigt wurden dagegen unter anderem die verkaufsoffenen Sonntage im Rahmen der Kirbe in Untertürkheim und der Leistungsschau in Mühlhausen. „Das Tor ist aber noch nicht zu“, sagt Albrecht Stadler vom Amt für öffentliche Ordnung. „Wir gehen gerne noch einmal in Gespräche.“ Wenn die Veranstalter die Konzeption dahingehend überarbeiten würden, dass die rechtlichen Anforderungen besser erfüllt werden, könnten sie auf jeden Fall einen neuen Anlauf nehmen. Da alle vorläufig abgelehnten Veranstaltungen erst für die zweite Jahreshälfte geplant seien, gebe es dafür auch noch genug Vorlauf.

Mareike Merx hat schon erste Gespräche mit den Veranstaltern geführt. „Wir haben nun bis Februar Zeit, um uns zu überlegen, wie es weitergeht. Bessern wir die Konzepte nach oder gehen wir weg von den Sonntagen“, erklärt Merx. Diese Optionen muss auch der Vorsitzende des Bundes der Selbstständigen (BDS) Mühlhausen, Thomas Möller, erst einmal mit seinen Mitgliedern besprechen.

Grundsätzlich soll der Sonntag der Ruhe und Erholung dienen

Der BDS wollte am 15. Oktober am Kaufpark Freiberg eine Leistungsschau beziehungsweise Kirbe durchführen. „Die Sonntagsöffnung wurde abgelehnt, weil die Veranstaltung mit der traditionellen Kirbe, die viele Jahre in Mühlhausen stattgefunden hat, nicht mehr viel gemein hat“, sagt Merx. Vielleicht müsse man erst einmal wieder ein Stadtteilfest etablieren, ehe man einen verkaufsoffenen Sonntag anmelde.

Das sieht Albrecht Stadler ähnlich: „Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Sonntagsöffnung. Um die zu genehmigen, ist das Fest selbst aber zu schwach.“ In Untertürkheim wiederum gebe es die Besonderheit, dass am 17. September die Kirbe und am 22. Oktober der Flegga-Treff stattfinden sollten, sagt Stadler. Das Letztgenannte sei rechtlich unstrittig, nicht zuletzt, da sich daran viele Vereine und Organisationen aus dem Bezirk beteiligen würden. Bei der Kirbe hingegen, die am Kelterplatz stattfinde, seien die Läden, die sonntags öffnen wollen, recht weit vom Festgeschehen entfernt: „Da gibt es keinen Bezug zum Zentrum“, sagt Stadler. Daher habe man beim Flegga-Treff einen deutlichen Zusammenhang mit dem verkaufsoffenen Sonntag erkennen können, bei der Kirbe hingegen aber nicht. Auch in Untertürkheim werden noch Gespräche stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Grundsätzlich soll der Sonntag der Ruhe und Erholung dienen. Daher dürfen Geschäfte an diesem Tag nur ausnahmsweise öffnen. Die Grenzen für verkaufsoffene Sonntage wurden unter anderem durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2015 deutlich enger gezogen. Seitdem dürfen Geschäfte nur noch sonntags öffnen, wenn an diesem Tag Feste oder Märkte stattfinden, die sich selber tragen und viele Besucher anziehen.