Verkaufsverbot im Rems-Murr-Kreis Ärger um eine Heilpflanze

Begeistert vom Wirkungsspektrum des einjährigen Beifuß: Hans-Martin Hirt aus Winnenden Foto: Gottfried Stoppel

Der Pharmazeut Hans-Martin Hirt aus Winnenden produziert Tee aus dem chinesischen Beifuß. Aufgrund einer EU-Verordnung hat ihm das Landratsamt den Verkauf untersagt. Nun gibt es am 1. Dezember ein Krisengespräch.

Winnenden - Hans-Martin Hirt glaubt fest an die Wirkung von Heilpflanzen. Allerdings hat ihm eine davon, der einjährige oder chinesische Beifuß, Artemisia annua, viel Ärger eingebracht. Das Landratsamt Waiblingen hat Hirt den Vertrieb von Blättern dieser Pflanze, aus denen man Tee brauen kann, vor einiger Zeit untersagt. Denn die Behörde sieht im Verkauf des Produkts einen Verstoß gegen die seit 2018 gültige Novel-Food-Verordnung (dt.: neuartige Lebensmittel) der Europäischen Union.

 

Sechs Jahre lang „im tiefsten Urwald gelebt“

Doch der Reihe nach. Von Mitte der 1980er-Jahre an war der Pharmazeut aus Winnenden sechs Jahre im Auftrag einer Mission als medizinischer Berater in Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo, tätig. „Ich habe als Entwicklungshelfer im tiefsten Urwald gelebt“, sagt er, „in diesem Land kommt auf 400 000 Menschen ein Arzt. Deshalb sind die Leute auf Heilpflanzen angewiesen.“ Letztere haben in Hans-Martin Hirts Augen gerade für Menschen in armen Ländern mehrere Vorteile: Sie sind leicht zugänglich, billig oder sogar umsonst zu haben und auch nach politischen Umstürzen erhältlich.

Während seiner Zeit in Afrika hat Hans-Martin Hirt sich mit Heilpflanzenkundigen ausgetauscht, daraus entstanden ist das Buch „Heilen und Pflegen mit tropischen Pflanzen“. Eine der Pflanzen, die darin beschrieben werden, ist der einjährige Beifuß. Eben dieser habe „ein unwahrscheinliches Wirkungsspektrum“ und laut Hirt bereits 4594 Patente hervorgerufen. Die Beifuß-Art kommt zum Beispiel erfolgreich im Kampf gegen die Tropenkrankheit Malaria zum Einsatz.

Tee soll bei Grippe, Borreliose und Tumortherapie helfen

Zurück im Ländle hat Hans-Martin Hirt mit dem Verein Anamed international, dessen Vorsitzender er ist, begonnen, eine spezielle Züchtung des Beifuß’ in Deutschland anzubauen. Die Pflanzen wachsen im Rems-Murr-Kreis und bei einer Kirchengemeinde in Wolfschlugen im Landkreis Esslingen. „Dieser Tee wurde eigentlich für die Dritte Welt produziert und wir verschicken auch die Samen weltweit.“ Jahrelang sei das kein Problem gewesen. „Wenn ich sage, ich möchte damit der armen Bevölkerung in Afrika helfen, findet das jeder toll. Wenn ich sage, ich möchte der Bevölkerung in Deutschland helfen, kriege ich Schwierigkeiten.“

Denn im Laufe der Jahre hätten sich auch hierzulande immer mehr Menschen für den Tee interessiert. Hans-Martin Hirt preist ihn als „sehr hilfreich, wenn eine Grippe im Anflug ist“, außerdem lindere er Beschwerden bei vielen Borreliose-Patienten, und es könne auch in der Tumortherapie hilfreich sein. Corona-Patienten helfe der Tee schneller wieder auf die Beine zu kommen: „Es gibt aber noch keine Studien dazu.“ Doch sein Verein sei bereit, der Rems-Murr-Klinik Winnenden Tee im Wert von 4000 Euro zu schenken, wenn diese testen wolle, wie das Getränk die Krankheitsdauer verkürzen könne.

Mehrere Anzeigen gegen den Pharmazeuten

Allerdings hat das Kraut Hans-Martin Hirt auch schon mehrere Anzeigen eingebracht, etwa wegen des Vorwurfs, er werbe für ein illegales Arzneimittel. Im September vergangenen Jahres hatte die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes bei dem von Hirt gegründeten Versand Teemana zwei Packungen Artemisia annua anamed mitgenommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe geschickt. Dieses bemängelte, die Beschriftung lasse im Unklaren darüber, für welchen Zweck die Blätter gedacht seien, es liege aber ein Gebrauch als Tee oder Gewürz nahe.

Also ein Lebensmittel – und zwar eines, das laut der seit 2018 geltenden Novel-Food-Verordnung neuartig und nicht zugelassen sei. Es sei denn, Teemana könne beweisen, dass Artemisia annua anamed schon vor dem Stichtag 1997 „in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet“ worden sei. Hans-Martin Hirts Argument dagegen: Artemisia annua sei in Afrika lange vor dem Stichtag als Malaria-Prophylaxe in Gebrauch gewesen und werde in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) verwendet – auch in Deutschland.

Eine Zulassung wäre für ihn viel zu teuer

Überzeugen konnte er das Gericht jedoch nicht – und das Landratsamt sieht sich darin bestätigt, dass es gegen den Vertrieb des Tees einschreiten musste. Hans-Martin Hirt sagt, er könne verstehen, dass der Landrat die Gesetze einhalten müsse, er selbst aber fühle sich dem Eid des Hippokrates verpflichtet: „Wenn ich etwas habe, das einem Patienten helfen kann und gebe es ihm nicht, dann ist das unterlassene Hilfeleistung.“ Er kritisiert, jeder Landkreis verfahre mit der Novel-Food-Verordnung anders – was hier nicht möglich sei, werde dort hingenommen.

Warum beantragt er für sein Produkt nicht einfach eine Zulassung? „Wenn ich Artemisia annua anamed als Lebensmittel anmelde, kostet das zwischen 10 000 und einer Million Euro. Melde ich es als Arzneimittel an, dann etwa eine Milliarde“, sagt Hirt. Erschwerend komme hinzu, dass der einjährige Beifuß seit 2019 auf der belgischen Belfrit-Liste steht – die Pflanzen benennt, welche nicht als Lebensmittel verwendet werden dürfen. „Da hat uns die Pharmalobby eine Falle gestellt“, sagt Hirt, wohlwissend, dass das Landratsamt der falsche Ansprechpartner ist. Es brauche da einen Bundestags- oder Europaabgeordneten, der sich dahinterklemme und bei der EU-Kommission nachhake: „Wer hat sich da erpressen lassen und die Pflanze auf die Liste gesetzt?“

Flucht in ein anderes Land?

Es gäbe noch eine weitere Option: die Versandfirma in einem anderen Land anzumelden. „Aber das würde aussehen wie Flucht und ich bin dem Rems-Murr-Kreis sehr verbunden“, sagt Hans-Martin Hirt. An diesem Dienstag wird es ein zweites Krisentreffen im Landratsamt geben. Dieses hat mitgeteilt, es wolle „Dr. Hans-Martin Hirt im Zulassungsverfahren von Artemisia annua anamed unterstützen so weit dies möglich ist“.

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