Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim folgt den Argumenten der Naturschützern und sieht in einem Tunnel eine zumutbare Alternative für Enzweihingen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die Pläne zur Ortsumfahrung der B10 bei Enzweihingen – zumindest bis zur Entscheidung im Hauptverfahren– gestoppt und damit das größte Straßenbauprojekt im Kreis so gut wie zu Fall gebracht. Die Richter sind den Eilanträgen von Naturschutzverbänden gegen die Verlegung der B 10 gefolgt. Mit der geplanten Ortsumfahrungsvariante seien erhebliche „Störungen und der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie das bau- und betriebsbedingte Risiko der Tötung mehrerer besonders geschützter Tierarten“ verbunden, heißt es in der Urteilsbegründung.