Ein Fußgängerüberweg in der Innenstadt ist nicht zulässig. Bisher. Nun aber können die Ditzinger hoffen. Eine Neuregelung des Landes macht es möglich.

Ditzingen - Es ist ein Aufreger im Gemeinderat, immer wieder: Der Verkehr in der Ditzinger Marktstraße, der Einkaufsmeile. Zu viele Autofahrer, zu viele vor allem, die zu schnell unterwegs seien, klagen die Räte. Müttern mit Kinderwagen blieb häufig nur der Sprint über die Straße, Personen mit Rollator, die von der Seniorenwohnanlage ins Café auf die gegenüberliegende Straßenseite wollen, mieden die Stelle und liefen einen Umweg. So regelmäßig sich die Stadträte ärgern, so regelmäßig verweist die Verwaltung darauf, machtlos zu sein. Die Marktstraße sei ein Tempo-20-Areal, ein Bereich mithin, wo – ähnlich einer verkehrsberuhigten Zone – Zebrastreifen oder Fußgängerampeln nicht erlaubt seien. Das könnte sich nun ändern.

 

Auftakt zu einer neuen Diskussion?

Mit einer kurzen Information hat die Verwaltung vor wenigen Wochen das Thema wieder in den Fokus gerückt. Sie teilte mit, dass das Landesverkehrsministerium die Voraussetzungen für die Anlage von Zebrastreifen „erheblich erleichtert“ habe.

Unter anderem gilt der 200 Meter- Mindestabstand von einer Ampel zum Zebrastreifen nicht mehr. Fortan ist also ein geringer Abstand möglich, wenn nachgewiesen wird, dass ein Stau von der Ampel nicht die Sicht auf die Fußgänger am Zebrastreifen einschränkt. Damit will das baden-württembergische Verkehrsministerium die Gefährdung für besonders schutzbedürftiger Menschen minimieren.

Auf Tempo 30-Zone beschränkt?

Das Ministerium verweist aber zugleich darauf, dass sich die Neuerungen ausschließlich auf Tempo- 30-Zonen beziehen. Die Ditzinger Einkaufsstraße aber gilt Tempo 20. Wenn dort Fußgängerüberwege grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, hat der Gemeinderat ein Eigentor geschossen. Denn der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich war angelegt worden, um an jeder beliebigen Stelle über die Straße gehen zu können. Doch davon sind die Ditzinger weit entfernt: In der Straße ist mehr Verkehr, als je vor dem Bau der Westrandstraße war. Die Umfahrung sollte die Ortsmitte entlasten.

Damit rückt wieder eine Forderung der Ditzinger SPD-Gemeinderatsfraktion in den Blickpunkt des Interesses. Die Sozialdemokraten hatten vor rund anderthalb Jahren beantragt, die Umwandlung der Haupteinkaufsstraße in eine Tempo 30- Zone zu prüfen – eben, um einen Überweg anlegen zu können. Die Stadt lehnte damals ab mit dem Hinweis, dass die Unterschreitung des Mindestabstands zur Ampel nicht zulässig sei. In Ditzingen sind davon gleich zwei Ampeln betroffen.

Fußgänger statt Fahrzeuge

Die Stadt verband ihre Ablehnung mit dem Hinweis, dass diese nicht diskutierbar sei. Die Stadt ist als untere Verkehrsbehörde für die Anwendung der Straßenverkehrsordnung zuständig, diese staatliche Aufgabe ist ihr als unterer Verwaltungsbehörde übertragen. Die Verwaltung habe keinen Ermessensspielraum.

Wie das Land mitteilt, will es in Kürze einen Leitfaden herausgeben, um die neuen Möglichkeiten zu zeigen. Er soll sich unter anderem an die Straßenverkehrsbehörden richten. Mit der Neuregelung wurde auch geändert, dass ein Fußgängerüberweg nicht erst bei 200 Fahrzeugen pro Stunde angelegt werden darf. In der Neuregelung ist der Blick auf die Fußgänger gerichtet: Ein Zebrastreifen ist möglich, wenn stündlich mindestens 50 Fußgänger queren. Und: Bei der „Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen“ gibt es keine Mindestzahl mehr.