Verkehrslärm verursacht umweltbedingt viele Gesundheitsprobleme. Daher fordert die Deutsche Umwelthilfe nun maximal 30 Kilometer pro Stunde innerorts. In München wurde heute das Tempolimit auf einem Abschnitt des Mittleren Rings beschlossen.
Zum internationalen Tag gegen Lärm hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein bundesweites Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde innerorts gefordert. Man fordere die Bundesregierung auf, Lärmschutz deutlich zu priorisieren und Betroffene besser zu schützen, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
In München soll künftig auf einem Abschnitt des Mittleren Rings Tempo 30 gelten, wie der Stadtrat am Mittwoch beschlossen hat. In der bayerischen Landeshauptstadt geht es dabei vor allem um die Verbesserung der Luftqualität. Betroffen vom Tempolimit ist die Landshuter Allee, an der die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid 2023 überschritten wurden.
Verkehrslärm an zweiter Stelle nach Luftverschmutzung
Lärm sei nach Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme, werde jedoch vonseiten der Politik nach wie vor massiv vernachlässigt, teilte der DUH in Berlin mit. Über 16 Millionen Menschen seien deutschlandweit in gesundheitsschädlichem Maße von Straßenverkehrslärm betroffen und viele fühlten sich davon belästigt. Deshalb fordert der DUH laut Mitteilung neben Tempo 30 auch eine Regelung, die vorschreibt, dass das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrgeräusch in allen Fahrzuständen eingehalten werden muss.
„Die Behörden hören aktiv weg, wenn Fahrzeuge und Motorräder selbst die laschen Grenzwerte überschreiten. Daher starten wir eine bundesweite Aktion, in deren Rahmen wir mit mobilen Lärmmessungen extrem laute Motorräder und Lärm-Pkws identifizieren und den Behörden zur Stilllegung melden und zudem den vom Lärm betroffenen Bürgern eine Anleitung geben, wie sie ebenfalls solche Fahrzeuge zur Stilllegung bei den Behörden anzeigen können“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Hintergrund sei, dass die EU-Umgebungslärmrichtlinie Kommunen verpflichte, Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zu erstellen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeige, dass Kommunen mit der Lärmaktionsplanung bereits rechtssicher großflächig Tempo 30 einführen könnten. Diese Möglichkeit werde jedoch kaum genutzt.