Das Gesetz, das so genannte Maßnahmenvorbereitungsgesetz, das dem zugrunde liegt, ist ein politisch wie rechtlich zutiefst fragwürdiges Produkt. Um das klarzustellen: wenn ich im Bundesrat abstimme, dann tue ich das für das gesamte Kabinett. Und in dieser Angelegenheit hatten wir verabredet, dass man sich enthält. Das Gesetz ist kein Vorschlag, um Maßnahmen zu beschleunigen, sondern eher zu verlangsamen. Außerdem habe ich aus meinem Verfassungsverständnis heraus erhebliche Bedenken.
Wie würden Sie dann den Ausbau der Gäubahn beschleunigen?
Wir haben dort kein Problem, dass wir Genehmigungsverfahren nicht durchbekommen würden. Seit 20 Jahren gibt es den politischen Konsens, dass der Ausbau kommen muss. Es gibt aber im Bundesverkehrsministerium und in der Deutschen Bahn Kräfte, die das nicht wollen, weil sie es nicht für notwendig halten. Die halten das für eine Krautbahn, wir sagen, dass es eine internationale Strecke zwischen Stuttgart und Zürich ist.
Deswegen ist aber nicht ein Meter Schiene neu verlegt worden.
Wir haben seit bald zwei Jahren für einen ersten fünf Kilometer langen Abschnitt bei Horb Baurecht und nichts passiert – nochmal: es gibt im Bund und bei der Bahn Kräfte, die das verhindern. Da werden immer neue Gründe vorgeschoben, warum sich der Ausbau nicht rentiere.
Wäre es dann nicht umso richtiger gewesen, den vom Bund vorgeschlagenen Weg über das neue Gesetz zu beschreiten?
Ich brauche doch kein neues Gesetz, wenn ich schon Baurecht habe. Ich muss das nur auch umsetzen. Ursprünglich wollte der Bund nur an fünf Projekten exemplarisch prüfen, ob sie sich per Gesetz beschleunigen lassen. Und dann sind die ganzen Lobbyisten aus den Regionen gekommen und haben versucht, ihre Projekte auch in dieses Gesetz zu bekommen. Deswegen war das von Scheuer ein vergiftetes Angebot. Derselbe Minister hätte sich ja stattdessen drum kümmern können, dass man auch tatsächlich mal mit dem Bauen beginnt.
Es lag aber nicht nur der Ministervorschlag auf dem Tisch, sondern auch die Empfehlung des Rechtsausschusses, die Gäubahn in die Liste aufzunehmen.
Der Rechtsausschuss teilt zunächst einmal meine Bedenken, dass Gesetz sei nicht mit dem Europarecht im Einklang. Dass man da trotzdem die Gäubahn vorgeschlagen hat, liegt daran, dass man dem Bundesverkehrsminister auf den Leim gegangen ist. Würde man dem Vorschlag folgen, würde am Ende nicht die Verwaltung mit ihrer Kompetenz über Planunterlagen entscheiden, sondern die Abgeordneten im Bundestag. Die würden so nicht nur Legislative, sondern auch Exekutive sein. Gegen einen solchen Beschluss könnten Kläger nur noch vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Das ist mehr als fragwürdig.
Es gibt keine Hoffnung, die Abläufe zu beschleunigen?
Seit ich Minister bin, dränge ich darauf, dass wir mit den Dingen schneller werden. Es ist inakzeptabel wie lange Planungen für Straßen, Radwege und Schienenstrecken dauern. Es gibt zu wenige Planer. Im Schienenverkehr ist die Bahn selber der Engpass. Da können wir als Länder nichts beschleunigen. Die Bahn sagt selbst: Wir haben genug zu tun mit den Großprojekten, da können wir uns nicht auch noch um kleineres kümmern. Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir das Netz aus der Deutschen Bahn AG heraustrennen und in eine demokratische kontrollierte Unternehmensform überführen, die ein gutes Netz diskriminierungsfrei und gemeinwohlorientiert anbietet.
Bis es soweit ist, ist die Bahn weiter fürs Netz zuständig – und auch für die in einem Staatsvertrag mit der Schweiz festgeschriebenen Fahrzeitverkürzung nach Zürich um mehr als eine halbe Stunde auf dann zweieinviertel Stunden. Wie soll das funktionieren?
Man hat in diesem Staatsvertrag Dinge versprochen, die nicht so einfach zu realisieren sind. Selbst wenn die Gäubahn durchgehend zweigleisig wäre, bleibt sie kurvenreich. Die von Ihnen genannte Fahrzeit ist nur möglich, wenn man Halte auslässt und die Züge mit Neigetechnik ausstattet. Es gibt Gespräche mit der Schweiz. Da wäre man schon zufrieden, wenn man die Fahrzeit auf zweieinhalb Stunden drücken würde. Die Deutsche Bahn will aber die Neigetechnik nicht und die Schweizer Bahn, die darüber verfügt, will nicht der Deutschen Bahn in die Quere kommen.
Im Februar wird das Maßnahmengesetz nochmals im Bundesrat aufgerufen. Wie verhält das Land sich dann?
Davor wird sich unsere Koalition anschauen, was sich durch die derzeit stattfindende Beratung im Bundestag geändert hat. Es wird dann darum gehen, ob wir unsere Haltung überdenken müssen oder ob es bei der Enthaltung bleibt.
Und dann könnte es zu einem anderen Abstimmungsverhalten kommen?
Könnte sein, könnte aber auch nicht sein.