Verkehrsprojekte per Gesetz Klagen wären kaum noch möglich

Stuttgart-21-Baustelle: frühe Beteiligung als Lehre Foto: (C) Holger Leicht/Holger Leicht

Lassen sich wichtige Verkehrsprojekte beschleunigen, wenn der Bundestag sie direkt beschließt und kaum mehr geklagt werden kann? Die Pläne des Bundes werden zu Recht kritisch hinterfragt, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Lehre aus Stuttgart 21 schien eigentlich unstrittig: Bei der Planung großer Verkehrsvorhaben müssen die Bürger möglichst früh informiert und einbezogen werden. Dann wird die Realisierung nicht so langwierig und konfliktreich wie bei dem Bahnprojekt. Verbal bekennt sich zwar auch Verkehrsminister Scheuer zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Doch der Gesetzentwurf, den er jetzt geräuschlos durch das Kabinett brachte, spricht eine andere Sprache.

 

Klagen wären kaum noch möglich

Bei zunächst zwölf Vorhaben will er den Vorlauf abkürzen: Sie sollen nicht mehr von Behörden genehmigt und von Gerichten überprüft, sondern direkt vom Bundestag beschlossen werden. Klagen von Bürgern oder Verbänden sind dann kaum noch möglich. Die Akzeptanz steige mit der Legitimation direkt durch das Parlament, argumentiert der CSU-Mann. Warum aber sollten die viel beschäftigten Abgeordneten komplexe Projekte fundierter vorbereiten können als erfahrene Fachleute? Im Kern geht es offenbar darum, die als lästig empfundene rechtliche Überprüfung massiv einzuschränken. Kein Wunder, dass sich nun gerade in Baden-Württemberg Protest formiert. Dort weiß man seit Stuttgart 21, dass sich Akzeptanz nicht erzwingen lässt.

Weitere Themen