Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Radfahrer müssen auf dem Radweg fahren oder, falls keiner vorhanden ist, die Straße benutzen. Wer verbotenerweise auf dem Gehweg radelt, muss zwischen 15 und 30 Euro Strafe zahlen – und darüber hinaus bei Unfällen für einen erheblichen Teil des Schadens aufkommen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen Straßen nicht benutzen. Seit Jahresbeginn darf zudem auch eine Begleitperson ab 16 Jahren auf dem Gehweg radeln, um seiner Aufsichtspflicht nachzukommen. Auch Radler, die auf dem Radweg als Geisterfahrer in Gegenrichtung unterwegs sind, leben gefährlich. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro geahndet, zudem muss man bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer für den Großteil des Schadens aufkommen.